AWG Magazin

AWG Magazin 5 Beschlüsse der ordentlichen Vertreterversammlung 2023  Beschluss Nr. 1 / 2023 Die Vertreterversammlung beschließt, dass die Bekanntgabe des zusammengefassten Prüfungsergebnisses als ausreichend erachtet wird. Auf eine Verlesung des vollständigen Prüfungsberichtes oder weiterer Auszüge hiervon wird verzichtet.  Beschluss Nr. 2 / 2023 Aus dem Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 993.641,13 € werden gemäß § 40 (2) der Satzung 10 %, dies sind 99.364,11 €, in die Gesetzliche Rücklage und weitere 500.000,00 € in die Anderen Ergebnisrücklagen eingestellt.  Beschluss Nr. 3 / 2023 Der vom Vorstand vorgelegte und vom Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) wird mit einer Bilanzsumme von 94.471.591,73 € festgestellt.  Beschluss Nr. 4 / 2023 Der sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 993.641,13 €, dem Gewinnvortrag in Höhe von 282.368,00 € und den Einstellungen in Höhe von 99.364,11 € in die gesetzliche Rücklage sowie 500.000 € in die Anderen Ergebnisrücklagen ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 676.645,02 € wird zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 2 % verwendet und im Übrigen auf neue Rechnung vorgetragen.  Beschluss Nr. 5 / 2023 Die Vertreterversammlung beschließt die Zahlung einer Dividende in Höhe von 2 % aus dem Bilanzgewinn.  Beschluss Nr. 6 / 2023 Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.  Beschluss Nr. 7 / 2023 Der Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.  Beschluss Nr. 8 / 2023 Die Vertreterversammlung beschließt die Neufassung der Satzung.  Beschluss Nr. 9 / 2023 Die Vertreterversammlung beschließt folgende Beschränkungen bei der Kreditgewährung gemäß §49 Genossenschaftsgesetz (GenG): Bei der Gewährung von Krediten an einen Schuldner sind folgende Grenzen einzuhalten: 1. Darlehen an Tochtergesellschaften, an andere Beteiligungen und Gemeinschaftseinrichtungen oder an anderen Wohnungsunternehmen sind im Einzelfall auf höchstens 100.000,- € zu begrenzen. Insgesamt sind derartige Darlehen bis höchstens 500.000,- € zulässig. 2. Im Rahmen von Nutzungsverträgen über Wohnungen ist die Stundung von Nutzungsgebühren und Betriebskosten zulässig bis zur Höhe von höchstens 6 monatlichen Entgelten. 3. Die Stundung von Anteilen ist zulässig bis zu einer Höhe von 2.000,- € und auf den Zeitraum von 24 Monaten begrenzt. Die Verpflichtungen von Vorstand und Aufsichtsrat nach §§ 34 und 41 GenG bleibt vorstehende Regelung unberührt. Aus vorstehender Regelung kann ein Anspruch auf die Gewährung von Kredit nicht abgeleitet werden. Diskussion Im Rahmen der Diskussion betonten die Vertreter die gute Arbeit der Genossenschaft und insbesondere die Investitionstätigkeit in Gebäude und Wohnumfeld. Dies stärke die Genossenschaft langfristig und sichert eine positive Entwicklung. Fragen zu Erlösen und Aufwendungen in der Hausbewirtschaftung, den Investitionen in Außenanlagen sowie Möglichkeiten, Preissteigerungen entgegenzuwirken, wurden vom Vorstand umfassend beantwortet. Beschlussfassung Im Rahmen der Beschlussfassung wurden insgesamt neun Beschlussvorlagen behandelt, die von den Vertretern jeweils einstimmig bestätigt wurden. Die Beschlüsse können Sie untenstehend nachlesen. Die Neufassung der Satzung wurde unter BeschlussNr. 8/2023 behandelt. Nach einstimmiger Bestätigung durch die Vertreter, wird beim Notar die Eintragung der Satzung 2023 ins Genossenschaftsregister beantragt. Nach Inkrafttreten der Satzung ist diese auf unserer Website unter https://www.awg-rennsteig.de/Ueber-Ihre-AWG/Satzung/index.htm nachlesbar. Wahl des Aufsichtsrates Jährlich steht auch die Nachwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder auf der Tagesordnung der Versammlung. In diesem Jahr schieden Herr Harald König und Herr Thomas Letsch aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Harald König und Herr Thomas Letsch erklärten bereits im Vorfeld ihre erneute Kandidatur als Mitglieder des Aufsichtsrates. Mit überzeugenden Ergebnissen wurden beide Kandidaten erneut in den Aufsichtsrat der Genossenschaft gewählt. Nach ihrer konstituierenden Sitzung gab der Aufsichtsrat bekannt, dass Herr Harald König erneut als Vorsitzender und Herr Jens-Uwe Heß als stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat ihre Arbeit fortsetzen werden. Wir wünschen dem neu gewählten Aufsichtsrat eine gute Zusammenarbeit zum Wohle unserer Genossenschaft.

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