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6 Für Balkonkraftwerke eine tragbare Lösung gefunden Im Zuge der ganzen Kostensteigerungen in den verschiedensten Lebensbereichen kamen im vergangenen Jahr verstärkt die sogenannten Balkonkraftwerke ins Gespräch. Dieses Thema ist bei uns in der Genossenschaft natürlich etwas Besonderes. Zum einen haben wir ja keine Balkonanlagen im klassischen Sinne, da wir nur Altbaubestand und dazu in der Gartenstadt am „Schmalen Rain“ auch noch den Denkmalschutz haben. In der Alten Kolonie kommt das Thema – bis auf zwei Eingänge, die Balkone haben – gar nicht in Frage. Ein Antrag auf Anbringung eines sogenannten Balkonkraftwerkes im Bereich „Schmaler Rain“ hatte uns ganz konkret dazu veranlasst, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Mit den zuständigen Behörden hat unsere Genossenschaft nach einer Lösung gesucht, die für alle tragbar ist. Ganz grundsätzlich ging man im ersten Impuls natürlich davon aus, dass dies für den „Schmalen Rain“ überhaupt nicht in Frage kommen kann, da die gesamte Anlage ja unter Denkmalschutz steht. Aber weit gefehlt! Eine pauschale Ablehnung ist auch hier nicht möglich, jedoch gibt es nichtunerhebliche Einschränkungen. Die Genossenschaft hat in Zusammenarbeit mit der Unteren und Oberen Denkmalschutzbehörde einen Nachtrag zur Gartengestaltungssatzung ausgearbeitet, der nun auch so entsprechend bestätigt wurde und Gültigkeit hat. Im Großen und Ganzen kann gesagt werden, dass eine kleine Anlage mit 2 Paneelen auf einer bereits genehmigten Gartenlaube möglich ist. Wer ein konkretes Interesse in Bezug auf die Anbringung eines Balkonkraftwerkes hat, wird gebeten, Kontakt mit der Genossenschaft aufzunehmen, damit die notwendigen Details besprochen werden können. (Symbolfoto.Quelle: pixabay)

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