Mitgliederinfo

7 Ernstrodaer Str. 111a • 99887 Georgenthal OT Leina Mobil: 0 173 / 3 69 14 94 • Mail: t.poerner@gmx.de Malerarbeiten Trockenbau Putzarbeiten Bodenbeläge Tel.: 036253 25610 - Fax 036253 25623 E-Mail: kontakt@langlotz-baudeko.de Fliesenlegearbeiten 99887 Georgenthal/OT Herrenhof-Mühlweg 15 1. Änderung zur Satzung für die gärtnerische Gestaltung der Gartenstadtsiedlung „Am Schmalen Rain“ Gotha (Gestaltungssatzung) PRÄAMBEL Im Hinblick auf die aktuelle Gesetzgebung zur Nutzung erneuerbarer Energien, im Besonderen durch die Errichtung von Solaranlagen, sieht der Vorstand der Genossenschaft die Notwendigkeit, die bestehende Gestaltungssatzung diesbezüglich zu ändern und einen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie abgestimmten Rahmen festzulegen. Die Siedlung ist städtebaulich und architektonisch ein herausragendes und eines von nur noch wenigen so authentisch erhaltenen Zeugnissen des Siedlungs- und sozialen Wohnungsbaus der 1920er Jahre in Thüringen. Es handelt sich um ein Kulturdenkmal von nationalem Rang. Ziel ist es, den Mitgliedern der Genossenschaft die Nutzung von Solarenergie zu ermöglichen, ohne dass die Denkmaleigenschaft der Gartenstadtsiedlung negativ beeinträchtigt wird. § 7 LAUBEN, GARTENHÄUSCHEN, GERÄTESCHUPPEN, SONSTIGE BAUTEN (3) Die Errichtung sonstiger Bauten (wie z. B. Fahnenmasten, Solar-Module, Windräder usw.) sind grundsätzlich untersagt und haben auch keinen Bestandsschutz. § 7a SOLARANLAGEN / BALKONKRAFTWERKE Das Errichten von Solaranlagen ist ausschließlich auf bereits genehmigten freistehenden Bauten im hinteren Bereich des Gartens nach Genehmigung der Genossenschaft zulässig. Das Mitglied hat alle für die Errichtung der Solaranlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen eigenständig und auf eigenen Namen und eigene Rechnung einzuholen. Gleiches gilt für erforderliche Anmeldungen bei Inbetriebnahme. Die entsprechenden Unterlagen und Nachweise sind der Genossenschaft auf Verlangen vorzulegen. Alle Kosten, die mit der Solaranlage im Zusammenhang stehen bzw. hierdurch verursacht werden, sind vom Mitglied zu tragen. DIE ANLAGE HAT DEN FOLGENDEN ANFORDERUNGEN ZU ENTSPRECHEN:  Anbringung von max. 2 Solarmodulen mit einer Fläche von je max. 2 m²  Einhaltung der gesetzlich festgelegten Leistungsgrenze  Installation und Einspeisung entspre- chend der gesetzlichen Vorgaben  Verwendung von sog. „Full Black- Modulen“ Die Errichtung von nicht genehmigten oder den hier getroffenen Regelungen widersprechenden Anlagen sind grundsätzlich untersagt und nach Aufforderung durch die Genossenschaft unverzüglich zurückzubauen.

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