Seniorenwegweiser

64 Weitere Beratungs- und Hilfsangebote VON RENTE UNDWOHNGELD BIS ZUR VORSORGE IM ALTER Finanzielle Leistungen 1. Gesetzliche Renten Die gesetzliche Rente ist für die meisten der Grundstock ihrer Altersversorgung. Die Höhe der Rente ist abhängig von den beitragspflichtigen Jahren und der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens. Das Renteneintrittsalter wird derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Unter gewissen Umständen ist auch ein früherer Renteneintritt möglich, der aber mit Rentenminderung verbunden sein kann. Nach 45 Beitragsjahren oder bei Schwerbehinderung ist ein früherer Eintritt ohne Minderung möglich. Die Beantragung der Altersrente sollte rechtzeitig erfolgen, Auskünfte dazu über den Rententräger. Deutsche Rentenversicherung Schleusinger Straße 49, 98527 Suhl Tel.: 03681 784-0 2. Grundsicherung Menschen im Rentenalter, die keine oder zu geringe Ansprüche auf Altersrente haben, um ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen und Vermögen oder dem des Partners zu bestreiten, erhalten Grundsicherungsrente nach Sozialgesetzbuch XII. Stadtverwaltung Suhl Sozialamt, Neues Rathaus Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl Tel.: 03681 74 2874 3. Private Renten, Versicherungen Um seinen Lebensstandard im Alter weitgehend aufrechtzuerhalten, ist zusätzliche Vorsorge notwendig. Dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten. Die jeweiligen Anbieter-Informationen einschließlich Riester-Rente sollten gründlich geprüft werden, inwieweit diese zu Ihrer Lebensplanung passen. Auch Wohneigentum wird häufig zur Altersvorsorge genutzt. Beraten Sie sich hierzu mit einem Vertrauten. Mit Rat und Tat für Sie da. Nicole Scheler Allianz Hauptvertretung Backstr. 1 98527 Suhl Telefon 0 36 81.8 79 33 11 Mobil 01 60.97 86 86 00 nicole.scheler@allianz.de www.nicole-scheler-allianz.de 4. Wohngeld / Lastenzuschuss Mietern und Eigentümern von Wohneigentum mit geringem Einkommen kann auf Antrag ein Mietzuschuss / Lastenzuschuss gewährt werden. Die Bemessung erfolgt in Abhängigkeit vom Einkommen und den Mietkosten. Stadtverwaltung Suhl Sozialamt, Neues Rathaus Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl Tel.: 03681 74 2874 5. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Rentner beteiligen sich gemeinschaftlich und solidarisch an der Finanzierung des Rundfunkbeitrags. Wenn Sie Rente beziehen, sind Sie nicht automatisch von der Beitragspflicht befreit. Erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Rente eine Sozialleistung, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Empfänger von Sozialleistungen Wenn Sie bestimmte Sozialleistungenwie zumBeispiel Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfän-

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