Seniorenwegweiser

65 ger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Menschenmit Behinderung Wurde Ihnen das Merkzeichen RF zuerkannt, können Sie eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen dann nur einen Drittelbeitrag - monatlich 6,12 Euro. Mit Ihrem ermäßigten Beitrag tragen Sie zum barrierefreien Angebot bei, das die Sender laufend ausbauen. Erhalten Sie bestimmte Sozialleistungen, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Bewohner von Pflegeeinrichtungen Sie können sich beim Beitragsservice abmelden: • wenn Sie in einem Alten- und Pflegeheim • in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung wohnen und dort vollstationär betreut und gepflegt werden. TIPP: Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de Formulare, Anträge, Merkblätter (u. a. Befreiung und Ermäßigung) Der Antrag ist zu stellen über die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de oder bei: ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice - 50656 Köln Service-Telefon: Mo - Fr 7.00 - 19.00 Uhr Tel.: 01806 999 555 10 (20 Cent / Anruf aus den deutschen Festnetzen - 60 Cent / Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen) TIPP: Antragsformulare erhalten Sie bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Fügen Sie dem Antrag die Bescheinigung des Versorgungsamtes über das Merkzeichen RF bei. Die Gebührenbefreiung wird unabhängig davon gewährt, ob der Rundfunkteilnehmer die Rundfunkprogramme über eine Antenne, Satellitenschüssel oder über einen Breitbandkabelanschluss empfängt. Die Befreiung erstreckt sich auf die Gebühren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, nicht aber auf die Entgelte der privaten Rundfunksender. Für den Beginn der Befreiung ist die Antragstellung bei dem ARD ZDF Deutschlandradio maßgeblich, nicht die Antragstellung beimVersorgungsamt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie beim Versorgungsamt das Merkzeichen RF beantragen, ist es deshalb empfehlenswert, zugleich den Antrag bei dem ARD ZDF Deutschlandradio zu stellen und die Bescheinigung über das Merkzeichen RF nachzureichen. Wird das Merkzeichen RF zuerkannt, dann gilt die Gebührenbefreiung nämlich rückwirkend ab Eingang des Befreiungsantrags bei dem ARD ZDF Deutschlandradio. Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist auch ohne Merkzeichen RF möglich, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören: • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder dem SGB XII • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Empfänger von Sozialgeld oder Bürgergeld nach dem SGB II • Sonderfürsorgeberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz • Empfänger von Hilfen zur Pflege nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem SGB XII (Sozialhilfe) oder dem Lastenausgleichsgesetz • Empfänger von Landespflegegeld 6. Öffentlicher Nahverkehr Schwerbehinderte Menschen können in Deutschland kostenlos mit Bus und Bahn fahren: Alles, was Sie hierzu benötigen, sind bestimmte Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis sowie eine gültige Wertmarke. Weitere Informationen: Stadtverwaltung Suhl Sozialamt, Neues Rathaus Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl Tel.: 03681 742874 oder über www.einfach-teilhaben.de (auch in leichter Sprache und Gebärdensprache)

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