vhs-magazin1-2025

110 Lastschrift 7 Tage nach Kursbeginn I. 1. Anmeldung Zur Teilnahme an Veranstaltungen ist eine Anmeldung über unsere Internetseite, schriftlich per Post oder per E-Mail* erforderlich (*wenn ein gültiges SEPA-Mandat bereits vorliegt, siehe Anmeldebogen). Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und der Annahme durch die vhs zustande. Die vhs speichert die Anmeldungen digital. Nicht vollständig ausgefüllte Anmeldungen können wir leider nicht bearbeiten. Nach Eingang Ihrer Online-Anmeldung erhalten Sie in der Regel eine weitere Benachrichtigung. Finden Sie sich bitte zum ersten Veranstaltungstermin ein, der mit Ort, Tag und Zeit im Programmheft bzw. auf unserer Webseite ausgeschrieben ist. Auch die Teilnahme ohne Anmeldung am Kurs verpflichtet zur Zahlung des gesamten Kurspreises. 2. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule (vhs) zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. 3. Fernabsatzverträge Fernabsatzverträge im Sinne dieser AGB sind Verträge, bei denen die vhs oder eine in ihrem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Kunde für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fernkommunikationsmittel im Sinne dieser AGB sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien. 4. Bezahlung Der Kurspreis wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Der Kurspreis enthält keine Materialkosten. Diese sind direkt bei den Kursleitenden zu begleichen. Als Zahlungsart für den Kurspreis ist nur der Bankeinzug möglich. Tragen Sie bitte deshalb in die Anmeldeformulare Ihr SEPA-Lastschriftmandat ein. Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie die vhs zum Einzug fälliger Kurspreise. Der Bankeinzug durch die vhs erfolgt i.d.R. drei Werktage (Folgelastschrift), jedoch spätestens sieben Werktage (Erstlastschrift) nach Fälligkeitstermin (=Kursbeginn). Werden mehrere Teilnehmende durch eine Person angemeldet, so ist der/die Anmeldende gleichzeitig Zahlungspflichtige*r. Dies gilt auch für die Anmeldung über die Weitermeldelisten. Mit dem ersten Kurstag entsteht volle Gebührenpflicht, auch bei Nichtteilnahme. Die Nichtzahlung des Kurspreises wird als Erschleichung einer Dienstleistung gewertet. Die vhs wird in diesem Fall entsprechende rechtliche Mittel einleiten. 4.1 Rücklastschriften Werden Kursgebühren per Bank unberechtigt zurückgegeben (z.B.: fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung oder nicht ausreichende Kontendeckung), stellt die vhs den fälligen Betrag zuzüglich 5,00 € Bearbeitungspauschale und Rücklastschriftgebühr (abhängig von Ihrem jeweiligen Kreditinstitut) in Rechnung. 4.2. Mahnungen Kursgebühren, die trotz Mahnung nicht entrichtet wurden, unterliegen dem gesetzlich geregelten Mahnverfahren. Bei nicht Begleichung der Rechnung behält sich die vhs juristische Schritte vor. 5. Rücktritt von der Veranstaltung 5.1. Allgemein Kostenfreier Rücktritt von einem Kurs ist nur schriftlich (postalisch an die vhs Rhön-Grabfeld, Marktplatz 2, 97638 Mellrichstadt, Mail: kundenservice@die-vhs.de) bis 7 Tage vor Kursbeginn möglich, ohne Angaben von Gründen. Es gilt der Tag des Eingangs bei der vhs-Verwaltung. Abmeldungen bei den Kursleitern oder Fernbleiben von der Veranstaltung werden nicht als Rücktritt anerkannt! Eine Abmeldung kann nur bearbeitet werden, wenn diese an o. g. Adressen gesendet wurde! Beachten Sie bitte die Sonderregelungen bei Reisen, Wochen- und Wochenendseminaren! 5.2. Hauswirtschaftskurse Da die Nahrungsmittel von den Kursleitenden vor Kursbeginn eingekauft werden müssen, ist eine Abmeldung bei Koch-/ Hauswirtschaftskursen bis 7 Tage vor Kursbeginn (auch bei Krankheit) möglich. Bei Nichtteilnahme besteht volle Zahlungspflicht zzgl. der anteiligen Materialkosten. 5.3. Wochenend- und Wochenseminare Bei Wochenend- und Wochenseminaren mit Übernachtung wird die Anmeldung schriftlich, bzw. per E-Mail bestätigt und die Rücktrittsfristen mitgeteilt. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Es gilt der Posteingang (auch per E-Mail). 6. Mindestteilnehmerzahl Die Kurse können durchgeführt werden, wenn die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl vorhanden ist. Sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Kurs abgesagt werden. Bei Zuzahlung einer Umlage auf die Kurspreise oder entsprechenden Reduzierung der Unterrichtsstunden können die Kurse stattfinden. Dadurch verliert der zuvor abgeschlossene Vertrag seine Gültigkeit. Sollten Sie mit dem neuen Vertrag nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit kostenlos zurückzutreten. 7. Ermäßigungen Bürger*innen der Gesellschaftergemeinden Aubstadt, Bad Königshofen i. Grabfeld, Bad Neustadt a.d. Saale, Bastheim, Bischofsheim, Burglauer, Fladungen, Großbardorf, Großeibstadt, Hausen/Rhön, Herbstadt, Heustreu, Höchheim, Hohenroth, Hollstadt, Maßbach, Mellrichstadt, Niederlauer, Nordheim, Oberelsbach, Oberstreu, Ostheim, Rannungen, Rödelmaier, Saal a.d. Saale, Salz, Sandberg, Schönau, Sondheim, Stockheim, Strahlungen, Sulzdorf a. d. Lederhecke, Sulzfeld, Trappstadt, Unsleben, Wollbach, Wülfershausen erhalten einen Nachlass von 5% auf die Kursgebühren. Diese Regelung gilt auch für den Kooperationspartner vhs Münnerstadt. Sie gilt nicht für Veranstaltungen, die in Kooperation mit anderen Trägern/Firmen durchgeführt werden. Der Frühbucher-Rabatt kann nur bis zu dem angegebenen Datum gewährt werden. Es gilt der Posteingangsstempel, oder die Sendezeit der E-Mail. Auf Kurse, die in Kooperation durchgeführt werden, können keine Ermäßigungen und kein Frühbucher-Rabatt gewährt werden. Da alle Kurse bereits durch die Kommunen subventioniert werden, gibt es keine weiteren Ermäßigungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen

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