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Geflügelgrippe: Thüringen lockert die Aufstallpflicht

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Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), informiert über die Lockerung der landesweiten Aufstallpflicht

Erfurt (lr). Aufgrund der derzeitigen Geflügelpestsituation empfiehlt das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikoeinschätzung die risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen oder an bestehenden HPAIV H5N8-Fundorten.

Dieser Empfehlung folgt das TMASGFF und lockert die Aufstallpflicht in Thüringen. Das TMASGFF hat die zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte heute gebeten, die notwendigen Veranlassungen vorzunehmen, sodass von einer unverzüglichen Umsetzung in der kommenden Woche ausgegangen werden kann. Nähere Einzelheiten dazu sind von den Veterinärämtern zu erfahren.

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Die Aufstallung ist nur noch in den auf Grund der Risikobewertung als besonders gefährdet anzusehenden Landkreisen Greiz, Gotha, Sömmerda und Unstrut-Hainich-Kreis sowie in der kreisfreien Stadt Erfurt zunächst bis 31. März 2017 beizubehalten. Danach wird anhand einer erneute Risikobewertung über das weitere Vorgehen entschieden.

In den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten wird, abgesehen von den bestehenden Sperr- und Beobachtungsgebieten um HPAIV H5N8-Fundorte, die Aufstallungspflicht entweder vollständig aufgehoben oder beschränkt sich auf die Risikogebiete aus ornithologischer Sicht (Rast- und Brutgebiete von wild lebenden Wasservögeln).

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Ministerin Heike Werner sagte: „Ich bin erleichtert, dass Thüringen bisher von Ausbrüchen der Geflügelgrippe bei Hausgeflügel in größerem Umfang verschont geblieben ist. Damit das so bleibt, sind die Hausgeflügelbestände auch weiterhin vor dem Einschleppen des Geflügelgrippevirus zu schützen. Die Aufstallung gehört neben den sonstigen Biosicherheitsmaßnahmen zu den wichtigsten Vorkehrungen und ist in Risikogebieten zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin unerlässlich. Ich bitte die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter um Verständnis für die weiterhin erforderlichen Maßnahmen.“

Ministerin Werner würdigte darüber hinaus die gute Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, den lokalen Veterinärämtern und der Landesregierung bei der Bekämpfung der Geflügelgrippe. Eine wichtige Rolle spielt Werner zufolge auch die gute Kooperation zwischen der Landesregierung und dem Landtagsausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten unter Leitung von Egon Primas.

Hintergrund:

Thüringen hatte sich am 30. Januar 2017 entschlossen, die landesweite Aufstallung von Hausgeflügel anzuordnen. Auslöser die Maßnahme waren der ersten Geflügelgrippefall in einem Hausgeflügelbestand und zahlreiche Wildvogelfunde mit Nachweis des Geflügelpest-Erregers (HPAI) auch außerhalb der nach ornithologischen Gesichtspunkten festgelegten Risikogebiete.

Von dem aktuellen Geflügelgrippegeschehen sind alle Bundesländer und mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union betroffen. Bundesweit sind aktuell 1.243 HPAIV-Feststellungen erfolgt (Stand 9. März 2017), davon 1.161 bei Wildvögeln und 82 bei gehaltenen Vögeln. In Thüringen liegen 117 HPAI-Nachweise vor, davon vier bei gehaltenen Vögeln.

Eine Übertragung des Virus auf den Menschen hat nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen noch nicht stattgefunden, auch ist der Verzehr von Geflügelprodukten unbedenklich.

Quelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Stefan Wogawa

 

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