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Kabinett beschließt Neufassung des Thüringer Gaststättengesetzes

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Neue Regelungen zu Bäckereicafés, Gaststätten mit Spielbetrieb und gegen Diskriminierung / Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet

Erfurt (lr). An Sonn- und Feiertagen dürfen Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café – sogenannte „Bäckereicafés“ – ihre Waren künftig auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten an Laufkundschaft verkaufen. Das sieht das überarbeitete Thüringer Gaststättengesetz (ThürGastG) vor, das heute vom Kabinett verabschiedet worden ist und nun dem Landtag zugeleitet wird. Bisher war der Verkauf von Backwaren nur während fünf zusammenhängender Stunden an Laufkundschaft möglich, danach nur noch an Kunden des Cafés.

„Mit der heute beschlossenen Novellierung des Gaststättengesetzes geht es uns darum, Bürokratie zu verringern und Widersprüche zu anderen Gesetzen auszuräumen“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Das betrifft insbesondere Überschneidungen mit dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz, das im Fall der Bäckereicafés für Restriktionen beim Außerhausverkauf gesorgt hatte, ebenso wie beispielsweise mit dem Thüringer Spielhallengesetz:

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Während das Spielhallengesetz Sperrzeiten und Spielverbotstage vorsieht, mussten in Gaststätten für dort aufgestellte Spielautomaten bislang grundsätzlich keine Sperrzeiten eingehalten werden. Dies allerdings könnte zur Folge haben, dass Spieler während der Schließzeiten von Spielhallen in eine Gaststätte mit Spielbetrieb ausweichen. Im novellierten Gaststättengesetz wird deshalb klargestellt, dass die Regelungen aus dem Spielhallengesetz grundsätzlich auch für Spielgeräte in Gaststätten gelten.

Völlig neu aufgenommen wurde in das Gaststättengesetz darüber hinaus eine Regelung, mit der der Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Religion entgegengewirkt werden soll. So kann es künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, wenn Personen aus den genannten Gründen am Betreten einer Gaststätte oder einer Diskothek oder beim Aufenthalt dort gehindert werden. „Solche Formen der Diskriminierung sind für die Betroffenen entwürdigend und mit der Idee einer toleranten, freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar“, sagte Minister Tiefensee. „Die Regelung im Gaststättengesetz soll deshalb ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit auch im alltäglichen Lebensumfeld sein.“

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Die Novelle des Thüringer Gaststättengesetzes war am 9. August 2016 im ersten Durchgang vom Kabinett beschlossen worden. Danach hatte die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, des DEHOGA Thüringen sowie des Verband der Wirtschaft Thüringens zum Gesetzentwurf stattgefunden.

Quelle: Thür. Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Stephan Krauß

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