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Innenminister begrüßt Einigung

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Innen- und Kommunalausschuss beschließt Änderung bei Kurbeitrag und Tourismusabgabe

Erfurt (lr). Geplante Gesetzesänderungen des Kommunalabgabengesetzes waren am gestrigen Donnerstag, 18. Mai 2017, Thema im Innen- und Kommunalausschuss. Diese betreffen gleich zwei Bereiche.

Die erste Änderung betrifft den Tourismusbeitrag. Dieser soll künftig von Gemeinden zur Finanzierung der Herstellung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung von touristischen Einrichtungen erhoben werden können. Die Erhebung ist dabei in die Entscheidung der Gemeinde gestellt.

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Der bisherige Fremdenverkehrsbeitrag sah vor, dass Gemeinden diesen zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Tourismusförderung nur erheben dürfen, wenn die Zahl der jährlichen Fremdenverkehrsübernachtungen in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl überstieg.

„Es geht bei der Gesetzesänderung nicht um eine neue Abgabe, sondern darum, den Kreis der erhebungsberechtigten Kommunen zu erweitern und damit auch die kommunale Selbstverwaltung zu betonen“, erklärt Poppenhäger. Der Innenminister weiter: „Gerade vor diesem Hintergrund ist es irritierend, dass die sonst immer wieder für die Stärkung des kommunalen Raums eintretende CDU-Fraktion, sich nun dieses Gewinns an Selbst- und Eigenverantwortung verweigert.“

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„Die Weiterentwicklung des Tourismus in Thüringen braucht nicht nur Initiative und Ideen, sondern auch finanzielle Mittel. Genau dies wird mit der Gesetzesänderung aufgegriffen, indem diejenigen, die vom Tourismus in besonderer Weise profitieren, auch zur Finanzierung der notwendigen Investitionen konkret herangezogen werden können – wenn die jeweilige Gemeinde das möchte“, ergänzt Poppenhäger.

Die zweite geplante Änderung betrifft den Kurbeitrag. Gemeinden, die ganz oder teilweise als Kurort oder Erholungsort staatlich anerkannt sind, sollen künftig die Möglichkeit haben, den Kurbeitrag dafür einzusetzen, Kur- und Erholungsgästen die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen.

„Die geplanten Neuregelungen sind ein weiterer Baustein, um Thüringen als Tourismusregion noch attraktiver zu machen“, so abschließend der Innenminister.

Quelle: TMIK, Sarah Müller

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