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Kabinett bringt Thüringer Krebsregister auf den Weg

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Gesundheitsministerin Werner: „Wichtiger Schritt für bessere Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten“

Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat heute den Entwurf eines Thüringer Krebsregistergesetzes ins Kabinett eingebracht. Der Gesetzentwurf beinhaltet die für die Errichtung und den Betrieb des zukünftigen Klinischen Krebsregisters Thüringen notwendigen Bestimmungen einschließlich datenschutzrechtlicher Regelungen.

„Das Krebsregister ist ein wichtiges Element einer guten onkologischen Versorgung im Freistaat Thüringen. Für das Register haben wir eine Form gewählt, die den besonderen Strukturen im Freistaat Thüringen Rechnung trägt. In den vergangenen 25 Jahren sind in Thüringen fünf regionale Krebsregister entstanden, die in der Unterstützung der Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie in der Qualitätssicherung eine hervorragende Arbeit leisten. Diese Strukturen werden erhalten. Zukünftig werden die Erkenntnisse der regionalen Register in einem Thüringer Krebsregister zusammengeführt“, sagte Werner.

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Werner betonte zudem, dass die Einführung der landeseinheitlichen Krebsregistrierung kein Selbstzweck ist. Vielmehr geht es darum, die Informationen über die Entwicklung von Krebserkrankungen im Freistaat für Forschungsprojekte und zur Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung – und damit zum Wohle der Patientinnen und Patienten – zu nutzen.

„Die Landesregierung ist dankbar, mit der Thüringischen Krebsgesellschaft einen Kooperationspartner zu haben, der dieses Vorhaben mit medizinischem und organisatorischem Sachverstand begleitet“, unterstrich Werner.

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Hintergrund
Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz des Bundes verpflichtet die Länder, zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung klinische Krebsregister einzurichten. Mit dem heute dem Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf kommt der Freistaat Thüringen diesem bundesgesetzlichen Auftrag nach. Der Gesetzentwurf wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretern von Kassen und Leistungserbringern sowie den bisherigen regionalen Tumorzentren entwickelt.
Die Kosten des Aufbaus des Thüringer Krebsregisters werden mit 350.000 Euro veranschlagt. Davon trägt 150.000 Euro der Freistaat und 200 000 Euro die Deutsche Krebshilfe e.V. Die laufenden Kosten des Betriebs finanzieren die Krankenkasse mit bis zu 90 Prozent und das Land mit 10 Prozent.

Quelle: TMASGFF

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