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Keller: „Durch gute Raumplanung unverhältnismäßige Belastungen verhindern“

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Landesentwicklungsbericht 2017 (LEB 2017) verabschiedet

Erfurt (lr). Die Landesregierung informiert jährlich über die Ergebnisse der Raumbeobachtung und Planungsvorhaben von allgemeiner Bedeutung in Form eines Landesentwicklungsberichts.

Landesentwicklungsberichte sollen zudem raumordnerische Debatten im Freistaat profilieren und darstellen, wie vielfältig und aktuell das Themenspektrum von Landes- und Regionalplanung ist.

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Der Ausbau von Stromübertragungsnetzen hat die Thüringer Raumordnung im Berichtszeitraum besonders beschäftigt. „Der Freistaat leistet mit der Thüringer Strombrücke und Planungen für Vorhaben der Netzverstärkung sowie Pumpspeicherwerke bereits einen enormen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Weitere notwendige Ausbaubauvorhaben des Höchstspannungsnetzes dürfen daher nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen einzelner Regionen und der Umwelt führen oder Entwicklungsdefizite verstärken. Die Thüringer Raumordnung hat die Aufgabe, eine fachlich fundierte Begleitung aller Verfahrensschritte zu gewährleisten und so die Position des Freistaats mit Nachdruck zu vertreten“, sagte Birgit Keller als zuständige Planungsministerin bei der heutigen Vorstellung des Berichts im Kabinett.

Der Berichtszeitraum des LEB 2017 ist das Jahr 2016. Es werden darüber hinaus ausgewählte Sachverhalte zusammenhängend dargestellt und daher auch Aspekte aus den Jahren 2015 und 2017 berücksichtigt. Schwerpunkte der Berichterstattung sind der Ausbau der Windenergie, die Betroffenheit Thüringens vom Ausbau der Stromübertragungsnetze und eine Analyse zu Wanderungsbewegungen.

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Ab Ende Juli 2017 wird der LEB 2017 auf den Seiten des TMIL veröffentlicht und auch als gedruckte Broschüre verfügbar sein.

Quelle: TMIL

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