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Mit Fipronil belastete Eier auch in Thüringen festgestellt

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Erfurt (lr). Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat heute, 4. August 2017, als oberste Lebensmittelkontrollbehörde darüber informiert, dass mit Fipronil belastete Eier auch in Thüringen festgestellt wurden.

Das zuständige Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat am gestrigen Abend mitgeteilt, dass ein Vermarkter von Eiern in Thüringen mit Handelsbeziehungen in die Niederlande auf eigene Initiative Proben auf Fipronil hat untersuchen lassen. Der Vermarkter veranlasste die Beprobung vor dem Hintergrund der Nachweise von Fipronil in Eiern aus den Niederlanden. Dabei wurde eine Rückstandsbelastung der Eier mit Fipronil oberhalb der vorgegebenen Höchstgehalte festgestellt. Die Eier sind somit nicht verkehrsfähig.

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Die Eier waren an Zentrallager verschiedener Einzelhandelsketten in Thüringen und in benachbarten Bundesländern ausgeliefert worden. Der Thüringer Unternehmer lässt diese Eier aus den belieferten Zentrallagern zurückrufen. Er hat sich damit korrekt und verantwortungsbewusst verhalten

Es handelt sich um Eier aus ökologischer Haltung. Sie tragen die Stempelnummer 0-NL-4352602 und ein Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen dem 25. Juli 2017 und dem 20. August 2017.

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Bei der Größenordnung der in diesem Fall nachgewiesenen Höchstmengenüberschreitung besteht nach derzeitigem Wissenstand kein akutes gesundheitliches Risiko durch den Verzehr der in Frage stehenden Eier in Mengen, die dem durchschnittlichen Verbrauch entsprechen. Verbraucher sollten Eier mit der Stempelnummer 0-NL-4352602 dennoch nicht verwenden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat darauf aufmerksam gemacht dass die niederländischen Behörden unter der Internetadresse https://www.nvwa.nl/onderwerpen/biociden/fipronil-in-eieren/lijst-met-eicodes-waarvan-de-nvwa-adviseert-ze-niet-te-eten die bisher dort bekannten Stempelnummern der mit Fipronil belasteten Eier veröffentlichen.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat seine Erkenntnisse den für die belieferten Betriebe zuständigen Behörden in Thüringen und in Hessen und Bayern mitgeteilt. Der Rückruf der Eier durch die betroffenen Betriebe wird behördlich überwacht und die weiteren Vertriebswege der Eier werden ermittelt.

Weitere Informationen in Form einer Fragen- und Antwortenliste hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf seiner Internetseite unter http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_fipronilgehalten_in_lebensmitteln_tierischen_ursprungs-201459.html zusammengestellt.

Quelle: TMASGFF

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