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Betrüger täuscht mit falscher Absenderrufnummer

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Suhl (pol). Am Nachmittag und am frühen Abend des 8. August 2017 erhielten insgesamt neun Henneberger auf ihren Festnetzanschlüssen Anrufe eines angeblichen Polizisten. Sechs Suhler waren betroffen, bei denen der Betrüger als eigene Rufnummer im Display der angewählten Telefone die Nummer +49 3681 110 generierte, meldete die Landespolizeiinspektion Suhl gestern. Offenbar dachte er, über die Anzeige der Notrufnummer 110 eine „polizeiliche Legitimation“ zu erzeugen. In den Telefonaten versuchte der Mann an Informationen über im Haus befindliche Wertgegenstände zu gelangen. Hierzu erzählte er die Geschichte von zwei angeblich festgenommenen Einbrechern einer ausländischen Bande, bei denen Listen mit den Wohnadressen der Angerufenen aufgefunden worden wären.

Um nicht Opfer dieser Einbrecherbande zu werden, bot der angebliche Polizist an, die Wertgegenstände umgehend von zwei in der Nähe der Wohnung der Anschlussinhaber stationierten Zivilpolizisten abholen zu lassen.

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Alle Angerufenen gingen nicht auf die Betrugsmasche ein und informierten die Polizei.

Mit der entsprechenden Ortsnetzvorwahl und dem Zusatz 110 waren auch zwei Bürger aus Schmalkalden und eine Frau aus Dermbach mit ähnlichen Geschichten im Visier des Betrügers. Auch hier hatte der Unbekannte keinen Erfolg.

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Die Erzeugung falscher Rufnummern in Telefondisplays kann unter Nutzung der Internet-Telefonie (Voice over IP) unkompliziert erfolgen. Der Vorgang ist unter dem Bergriff „Call ID Spoofing“ bekannt.

Im § 66k des deutschen Telekommunikationsgesetzes ist die Rufnummernübermittlung genau geregelt. Die Übermittlung einer veränderten Rufnummer an Stelle der eigenen stellt nach diesem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und wird von der Bundesnetzagentur im Bußgeldverfahren geahndet.

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