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Ab 4. September Briefwahl im Rathaus möglich

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Zella-Mehlis (red). Ab dem 4. September 2017 können Wahlberechtigte, die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben möchten, zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus (Großer Sitzungssaal) wählen, informiert die Stadtverwaltung Zella-Mehlis. Hierfür ist der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte).

Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis für die Stadt Zella-Mehlis eingetragen ist, hat eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Sofern einzelne Personen keine Karte erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden diese sich bitte an die Stadtverwaltung, Wahlbüro (03682/852-126). Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht zur Hand hat, muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

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Die Briefwahl ist bis zum 22. September 2017,18.00 Uhr im Rathaus möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können Wahlberechtigte ihre Briefwahldokumente auch im Rathaus beantragen oder abholen. Die roten Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr per Post (entgeltfrei) oder persönlich dem Wahlbüro im Rathaus zugeleitet werden.

Im Übrigen können Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen auch per Post (Antragstellung mit der Wahlbenachrichtigungskarte), E-Mail: wahlen@zella-mehlis.de; Fax 03682 852-400 oder online unter www.zella-mehlis.de beantragen. Die Unterlagen werden nach Antragstellung an die angegebene Adresse übersandt.

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Im Übrigen besteht auch die Möglichkeit, eine dritte Person mit der Abholung der Briefwahlunterlagen zu beauftragen. Hierfür ist die entsprechende Vollmacht (ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.

Weitere Hinweise unter www.bundeswahlleiter.de.

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