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Ergebnisse des Jahresberichtes der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2016 vorgestellt

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Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat auf der Regierungsmedienkonferenz in Erfurt über die im Jahr 2016 von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse informiert.

Sozialministerin Heike Werner sagte: „Die Verbrauchersicherheit bewegt sich insgesamt in Thüringen auf einem hohen Niveau. 90 Prozent der kontrollierten Lebensmittelbetriebe und Einrichtungen wiesen keine oder nur geringfügige Mängel auf, die keine behördlichen Maßnahmen erforderten. Lediglich 6,2 Prozent der Lebensmittelproben, 6,2 Prozent der Proben von kosmetischen Mitteln und 11,4 Prozent der Proben von Bedarfsgegenständen waren zu beanstanden. Nur 30 Lebensmittelproben, das sind 0,4 Prozent der untersuchten Proben, wurden als gesundheitsschädlich bzw. gesundheitsgefährdend beurteilt. Die Ergebnisse knüpfen an die positive Entwicklung der vergangenen Jahre in Thüringen an. Das sind gute Nachrichten.“

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Betriebskontrollen:

Die Lebensmittelüberwachungsämter haben im Jahr 2016 in 18.106 Betrieben und Einrichtungen insgesamt 37.792 Kontrollen durchgeführt. In 1.790 Betrieben wurden Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, die behördliche Maßnahmen nach sich zogen. Es wurden 1.403 Verwarnungen ausgesprochen, 246 Bußgeldverfahren eingeleitet und 880 Verfügungen zur Abstellung der Mängel erlassen.

Mehr als 40 Prozent der festgestellten Verstöße gingen auf Mängel der allgemeinen Betriebshygiene zurück. Unzureichende Schulung des Personals, nicht ausreichende Eigenkontrollen und Fehler bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel waren weitere Beanstandungsgründe.

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In 36 Fällen sind Betriebe vorübergehend geschlossen worden und 39-mal musste Strafanzeige erstattet werden.

Schwerpunktkontrolle von Gastronomiebetrieben hinsichtlich der Allergenkennzeichnung: Die Überprüfung erfolgte im Rahmen der Regelkontrollen unter Nutzung einer Checkliste. Ziel des Vollzugsschwerpunktes war es, die vorgeschriebenen Angaben systematisch und umfassend zu überprüfen.

Es wurden insgesamt 2.906 Betriebe kontrolliert, davon 1.239 Speisegaststätten und Restaurants, 292 Cafés bzw. gastronomische Einrichtungen in Bäckereien und Konditoreien, 723 Imbisseinrichtungen und 652 Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Bei insgesamt 458 Betrieben wurden Mängel festgestellt (z. B. fehlende Angabe von Allergenen oder nicht durchgeführte Hervorhebung der Allergene in der Kennzeichnung).

Die höchste Beanstandungsquote wurde bei den Imbisseinrichtungen ermittelt. 19,9 Prozent dieser Betriebe wiesen Mängel auf, gefolgt von den Speisegaststätten und Restaurants (17,0 Prozent), den Cafés bzw. gastronomischen Einrichtungen in Bäckereien und Konditoreien (14,4 Prozent) und den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (9,5 Prozent).

Die Lebensmittelüberwachungsämter ergriffen nach Auswertung der Kontrollen folgende Maßnahmen: 259 mündliche Verwarnungen, 94 schriftliche Verwarnungen und 22 schriftliche Verfügungen. In drei Fällen musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Lebensmitteluntersuchungen: Im Jahr 2016 wurden im Landesamt für Verbraucherschutz 7.021 Lebensmittelproben, davon 155 aus der Warengruppe Wein, 275 Proben von kosmetischen Mitteln und 466 Proben Bedarfsgegenstände untersucht. 3.502 Proben – also fast die Hälfte – stammten von Thüringer Herstellern, 481 Proben aus anderen Mitgliedstaaten der EU und 324 Proben aus Drittländern.

Von den 435 beanstandeten Lebensmittelproben entfiel ein Großteil auf die Warengruppen alkoholfreie Getränke, Tee und teeähnliche Erzeugnisse, Honig und Brotaufstriche sowie Fische und Fischzuschnitte. Hinsichtlich der Beanstandungsgründe liegen Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften an der Spitze (153 Proben). Es folgen irreführende Angaben oder eine wertgeminderte Beschaffenheit (93 Proben) und die Beurteilung als nicht zum Verzehr geeignet (95 Proben).

Von den 30 Proben, die als gesundheitsschädlich bzw. gesundheitsgefährdend beurteilt wurden, waren 20 Proben mit Krankheitserregern behaftet. In drei Proben wurden Fremdkörper nachgewiesen.

Außerdem wurden 6.639 Proben des nationalen Rückstandskontrollplanes untersucht, die der Überprüfung von Schlachttieren und tierischen Erzeugnissen auf Rückstände verbotener Stoffe oder Überschreitungen der Höchstmengen zugelassener Tierarzneimittel oder Umweltkontaminanten wie Quecksilber oder Kupfer dienten. In keinem Fall wurden verbotene Stoffe nachgewiesen.

Höchstmengenüberschreitungen von zugelassenen Tierarzneimitteln wurden in Proben von zwei Kühen und einem Mastrind festgestellt. Da die Schlachttiere aus Herkunftsbetrieben außerhalb von Thüringen stammten, wurde die weitere Bearbeitung der Beanstandungen an die dortigen Behörden abgegeben.

Die Untersuchung von Milch, darunter auch Milch kleiner Wiederkäuer, Rindfleisch und Eiern auf Rückstände von Dioxin und PCB ergaben in keinem Fall eine Überschreitung der Höchstmenge.

Der vollständige Bericht ist online abrufbar unter: http://www.thueringen.de/mam/th7/tmsfg/lebensmittel/lebensmittelbericht_2016_internet.pdf.

Hintergrund:

Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist in Thüringen eine gemeinsame Aufgabe des Landesamtes für Verbraucherschutz und der Landkreise und kreisfreien Städte. Ziel ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefährdungen durch Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände. Hinzu kommt der Schutz vor Irreführung und Täuschung. Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit sind Betriebe, in denen nach Auswertung aller zur Verfügung stehenden Informationen eher Mängel zu erwarten sind. So bestand die höchste Kontrollintensität mit 88 Prozent kontrollierter Betriebe bei den gewerblichen Herstellern auf Einzelhandelsstufe.

Weitere Informationen im Internet unter: http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/lebensmittel/.

Quelle: TMASGFF

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