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Landratsamt Schmalkalden-Meiningen sucht Jugendschöffen

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Meiningen. Weil die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen an den Amtsgerichten Meiningen und Suhl zum Jahresende 2018 ausläuft, hat die Suche nach geeigneten Bewerbern für das Ehrenamt bereits begonnen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen. In diesem Jahr steht die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023 an.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist dabei für die Jugendschöffen zuständig, die Kommunen für die Schöffen: Der Landkreis wird daher eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht erstellen, die zuvor vom Jugendhilfeausschuss bestätigt wird. Die eigentliche Wahl der Schöffen und Jugendschöffen erfolgt dann beim Gericht.

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Wer kann Jugendschöffe werden?

Die vorgeschlagenen Personen sollen  alle Gruppen der Bevölkerung angemessen widerspiegeln. Das Ehrenamt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen kann jeder Mann und jede Frau mit deutscher Staats­an­gehörigkeit im Al­ter zwischen 25 und 70 Jahren ausüben – abgesehen von einigen, wenigen Aus­nah­men. Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich. Allerdings sollte der Jugendschöffe durch seine Berufs- und Lebenserfahrung ein entsprechendes Rechtsempfinden und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mitbringen.

Neu ist, dass auch Personen, die derzeit in ihrer zweiten aufeinanderfolgenden Amtsperiode als ehrenamtliche Richter tätig sind, erneut in das Schöffenamt berufen werden können.

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Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren, die bei Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken. Sie sind dabei mit gleichem Recht und gleicher Stimme wie der Berufsrichter ausgestattet. Schöffe wird man, in dem man sich um das Amt bewirbt oder vorgeschlagen wird. Das Ausüben mehrerer Schöffenämter ist allerdings nicht möglich. Die Anzahl der Schöffen ist so ausgelegt, dass jeder nicht mehr als an zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr zum Einsatz kommt.

Aufnahmeantrag beim Jugendamt einreichen

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Jugend, Zimmer 216, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen abgeholt und unter der Telefonnummer 03693 485-617 angefordert werden. Hier erhalten Interessierte auch alle notwendigen Informationen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis Ende April an das Jugendamt wenden.

Der Antrag steht nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Interessenbekundung als Jugendschöffe 2018 [DOC]

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