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Stadt Schmalkalden sucht Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2018

Veröffentlicht von

Aufruf der Stadt Schmalkalden an die Bürgerinnen und Bürger

„Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schmalkalden,

am 15.April 2018 finden Kommunalwahlen statt.

Richter+Frenzel

Gewählt werden der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden und der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen.

Ein Schwerpunkt der Wahlvorbereitungen 2018 ist die personelle Besetzung der Wahlvorstände. Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis fünf Wahlberechtigten als Beisitzer. Zur Sicherung der Wahldurchführungen in den Wahlräumen ist in einem hohen Maße die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schmalkalden gefragt.

Richter+Frenzel

Im Falle einer Zusage  geben Sie bitte im Betreff „Wahlhelfer  2018“ an.

Teilen Sie uns bitte Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift in Schmalkalden mit.
Voraussetzungen für die Mitarbeit im Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung.

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. nicht nach § 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

3. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihren Aufenthalt haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde seit mindestens drei Monaten gemeldet ist; ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, so ist sie in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat.

(2) Wahlberechtigt sind nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Gemeinschaft ebenfalls Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Näheres regelt die Thüringer Kommunalwahlordnung.

(3) Wer das Wahlrecht in einer Gemeinde infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb eines Jahres wieder seinen Aufenthalt in der Gemeinde nimmt (zurückkehrt), ist mit der Rückkehr wieder wahlberechtigt.

(4) Bei der Berechnung der Frist nach Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 3 ist der Tag der Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen.

Ihre Zusage zur Mitarbeit im Wahllokal richten Sie bitte an die:

Stadtverwaltung Schmalkalden
Hauptamt

Herr Reich (Tel. 03683 667-152, Fax 667-6152, E-Mail hj.reich@schmalkalden.de)

oder

Frau  Böttner, (Tel. 03683 667-125, Fax 667-6125, E-Mail i.boettner@schmalkalden.de)

Altmarkt 1
98574 Schmalkalden“

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