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ESF-Maßnahmen zur Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen

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Erfurt (lr). Seit 2014 werden im Freistaat Thüringen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt, um die Chancengleichheit und die Bildungsgerechtigkeit im Freistaat zu steigern. Im Rahmen dieser Förderungen verantwortet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zum ersten Mal eine ESF-Schulförderrichtlinie. Mit den Mitteln werden Schulen gezielt gestärkt, die hohe Belastungslagen meistern, beispielsweise durch einen hohen Migrations- oder Inklusionsanteil der Schülerinnen und Schüler oder durch ihre Lage in sozialen Brennpunkten.

„In der Förderperiode von 2014 bis 2020 investiert das Land Thüringen dafür Finanzmittel in Höhe von 17 Millionen Euro. Hinzu kommen 68 Millionen Euro aus dem ESF-Sozialfonds. Die Mittel werden zweckgebunden und nach Bedarf verteilt. Das heißt, die Förderung kommt zielgerichtet dort an, wo sie am meisten benötigt wird. Es geht darum, niemanden zurückzulassen. Wir wollen Brüchen in der Bildungsbiografie vorbeugen und damit die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für alle stärken“, sagt Thüringens Bildungsminister Helmut Holter.

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Insgesamt 85 Millionen Euro werden demzufolge in zwei Schwerpunkten vergeben:

1.     Erhöhung des Schulerfolgs:

41 Thüringer Schulen erhalten zurzeit eine ESF-Förderung mit dem Ziel, den Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss zu senken. Mit den zusätzlichen Mitteln ist es beispielsweise möglich, Lehrerinnen und Lehrer bei der individuellen Förderung, sozialpädagogischen und psychologischen Begleitung von Schülerinnen und Schülern zu unterstützen. Für die Schülerinnen und Schüler werden Teamteaching, Personal- und Lerncoaches, praxisorientierte Lernangebote sowie alternative Angebote zur Erfüllung der Schulpflicht eingerichtet. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft und deren Eltern gezielt begleitet und deren Integration erleichtert werden. Die ESF-Förderung soll grundlegend dazu beitragen, das Schul- und Klassenklima zu verbessern sowie die Bindung von Jugendlichen und deren Eltern an den Lebensort Schule zu verstärken. Rund 24 Millionen Euro der genannten Mittel fließen in diese vielfältigen Unterstützungsangebote.

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2.     Vertiefende Aktivitäten der Berufsorientierung:

Die Berufsorientierung ist eine grundlegende Aufgabe der Schulen, die sie gemeinsam mit Partnern erfüllen. Dazu gehören Betriebsbesichtigungen, Betriebserkundungen und Schülerpraktika als verpflichtende Aufgaben. Mit den zusätzlichen 61 Millionen Euro an ESF-Mitteln werden vertiefende Maßnahmen angeboten, in denen Berufsfelder beispielsweise in Laboren, in beruflichen Ausbildungsstätten oder Unternehmen erkundet und erprobt werden.

An der Umsetzung der Maßnahmen sind neben den Schulen und dem Bildungsministerium die Staatlichen Schulämter in Thüringen, die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW), die Agentur für Bildungsgerechtigkeit und Berufsorientierung (ABBO) sowie das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) beteiligt.

Nach zwei Jahren Laufzeit ziehen die Akteure gemeinsam ein positives Fazit. Schulen werden durch das ESF-Programm angeregt und entlastet. Zugleich soll ein regelmäßiger Austausch zu konzeptionellen und organisatorischen Herausforderungen bei der Umsetzung der Projekte beibehalten werden.

Weitere Informationen zu den ESF-Förderungen: www.gfaw-thueringen.de

Quelle: TMBJS

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