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Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige im Alltag

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Erfurt (lr). Die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE), hat über Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Bewältigung des Alltags informiert. Eine neue Verordnung regelt die Anerkennung und Förderung entsprechender Angebote.

Sozialministerin Heike Werner sagte: „Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Dank der Hilfe ihrer Familien ist dies auch möglich. Oft kommen die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen aber schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Sie sollen künftig mehr entlastet werden, etwa durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die pflegebedürftige Menschen betreuen und dabei von einer ausgebildeten Fachkraft angeleitet werden. Es geht dabei um niedrigschwellige Unterstützung, aber nicht um Pflege im eigentlichen Sinn.“

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Laut Werner hat die Landesregierung dafür nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. “Die Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dann werden sie vom Freistaat Thüringen anerkannt. Zuständige Behörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Bei der Nutzung eines vom Land anerkannten Angebotes haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gegenüber ihrer Pflegekasse Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat“, sagte Heike Werner.

Anerkennungsfähige Unterstützungsangebote können sein:

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  • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen
  • Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung (Beschäftigung und Beaufsichtigung)
  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Beratung pflegender Angehöriger
  • Alltagsbegleitung

Die zumeist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Pflege benötigen eine vorbereitende Schulung im Umfang von 30 Stunden. Darin sollen sie Grundkenntnisse über Krankheitsbilder, zum Beispiel Demenz, erwerben, ebenso für einen eventuell auftretenden Notfall oder auch zum Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.

Hintergrund:

In Thüringen gibt es Schätzungen zufolge derzeit etwa 94.000 Pflegebedürftige. Prognosen gehen für das Jahr 2030 von 115.000 pflegebedürftigen Menschen in Thüringen aus. Aktuell wird die Hälfte der Pflegebedürftigen (knapp 47.000 Personen) zu Hause von Angehörigen oder ihnen nahe stehenden Personen betreut.

Die Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (AUPA-VO) verfolgt das Ziel, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im häuslichen Bereich zu entlasten und die Qualität dieser Angebote zu sichern.

Für diesen Zweck hat die Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 jeweils einen Förderbetrag in Höhe von 450.000 Euro im Landeshaushalt eingeplant. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Thüringer Landtag. Aus der Pflegeversicherung stehen jeweils Fördermittel in gleicher Höhe zur Verfügung. Dadurch steht in den genannten Jahren ein Fördervolumen zum Aufbau der Unterstützungsangebote in Höhe von jeweils 900.000 Euro zur Verfügung.

Quelle: TMASGFF

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