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Grundschule Brotterode erhält 1,9 Mio. Euro vom Land

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Erfurt/Brotterode (lr). Der Staatssekretär für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Klaus Sühl, übergab heute in Brotterode einen Förderbescheid über mehr als 1,9 Millionen Euro für die Sanierung der staatlichen Grundschule. „Mit den Fördermitteln stärken wir die Schulstandorte und verbessern die Bedingungen für Schüler und Lehrer.“ sagte Sühl. „Mit unserem Schulinvestitionsprogramm beheben wir den Sanierungsstau an Thüringen Schulen.“

Die räumliche Aufteilung des historischen Schulgebäudes wird mit der Sanierung an die aktuellen und künftigen Erfordernisse angepasst. Mit dem Einbau eines Aufzugs und eines Behinderten-WCs wird das Gebäude barrierefrei gestaltet. Eine Bücherei ist geplant und das Dachgeschoss wird ausgebaut, damit die Schule zusätzliche Funktionsräume erhält. Zudem erhält die Schule zwei neue Horträume.

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„Durch die Sanierung verbessern sich die Lehr- und Lernbedingungen an der Grundschule in Brotterode“, betonte Sühl. „Wir haben im Infrastrukturministerium das Schulinvestitionsprogramm konzipiert, damit die Thüringer Schüler und Lehrer zeitgemäße Schulgebäude für den Unterricht erhalten.“

Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen 3.322.564 EUR, davon können 2.901.585 Euro über das Schulinvestitionsprogramm unterstützt werden. Das Land fördert die Sanierung mit 1.931.238 Euro. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen als Schulträger beteiligt sich mit 1.391.326 Euro. Die geplante Bauzeit ist von Februar 2018 bis Oktober 2019.

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Sühl betonte, dass mit den über 150 Millionen Euro des 2015 gestarteten Investitionsprogramms die Sanierung der Thüringer Schulen wieder vorangebracht werde. Wegen des erheblichen Investitionsbedarfs an den Schulgebäuden im Freistaat setze sich Infrastrukturministerin Birgit Keller dafür ein, dass das auf fünf Jahre angelegte Programm auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt wird.

Hintergrund:

Die Auswahl der geförderten Objekte im Schulbauinvestitionsprogramm erfolgt auf Grundlage der Schulbauförderrichtlinie. Mit ihr werden die Fördermittel zielgenau und nachhaltig eingesetzt. So müssen die Antragsteller nachweisen, dass auch im demografischen Wandel die Schulen bei Neubauten 25 Jahre und bei Sanierungen für die kommenden 15 Jahre ausgelastet sein werden. Ferner sollen die Schulen durch die Sanierung barrierefrei werden, um eine inklusive Beschulung zu ermöglichen. Gefördert werden Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau von Schulgebäuden und Schulsporthallen.

Quelle: TMIL

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