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Wirtschaftsministerium richtet GRW-Investitionsförderung neu aus

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Tiefensee: Herausforderungen Demografie und Produktivität im Fokus / „Rückenwind für mehr Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft“

Erfurt (lr). Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat die Konditionen der gewerblichen Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – mit einem Umfang von rund 100 Millionen Euro jährlich das wichtigste Programm der Unternehmensförderung in Thüringen – vereinfacht und noch stärker am Bedarf der Wirtschaft ausgerichtet. So wird es künftig kein kompliziertes System aus Basisförderung und Zuschlägen mehr geben. Die maximal zulässige Leiharbeitsquote wird auf 20 Prozent festgesetzt. Wichtigste Neuerung: Die Förderung ist nicht mehr zwingend an einen Arbeitsplatzaufbau geknüpft, sondern kann sich in Zukunft  auch an der Steigerung der Produktivität und Löhne im Unternehmen orientieren. Im diesem Fall  muss die Summe der Reallöhne der Beschäftigten im Betrieb – zuzüglich eines zwei-prozentigen Inflationsausgleichs – allerdings für fünf Jahre mindestens konstant gehalten werden („Lohnsummenkriterium“).

„Unser Hauptproblem ist derzeit weniger ein Mangel an Jobs als vielmehr ein Mangel an Fachkräften, um alle offenen Stellen zügig zu besetzen“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee zur Begründung. „Mit dem Lohnsummenkriterium geben wir den Unternehmen in dieser Situation den notwendigen Spielraum, um zum Beispiel in digitale Technologien zu investieren und auf diesem Weg ihre Produktivität zu erhöhen, ohne unmittelbar neue Arbeitsplätze schaffen und besetzen zu müssen.“

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Im Gegenzug müsse die Lohnsumme für die Beschäftigten insgesamt allerdings konstant gehalten werden – selbst dann, wenn frei werdende Stellen zunächst nicht nachbesetzt werden könnten. „Auf diese Weise schaffen wir einen Anreiz für eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und zugleich für eine bessere Entlohnung der Beschäftigten“, so Tiefensee. Alternativ zum Lohnsummenkriterium könne auch die Tarifbindung der Unternehmen herangezogen werden.

Nach wie vor bleibe aber auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze ein wichtiges Förderanliegen, betonte der Wirtschaftsminister. In dieser Fördervariante wird die bislang geltende Lohnuntergrenze nun von 25.000 auf 28.000 Euro angehoben.

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Insgesamt hat das Land im vergangenen Jahr 152 Investitionsvorhaben im Umfang von 986 Millionen Euro mit 169 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert. Mit den geförderten Projekten sind die Schaffung von 1.102 neuen und die Sicherung von 5.621 bestehenden Dauerarbeitsplätzen verbunden.

Mit den neuen Förderkonditionen, die in der vergangenen Woche in Kraft getreten sind, berücksichtigt das Wirtschaftsministerium auch geänderte EU-beihilferechtliche Rahmenbedingungen wie die erneute Absenkung der GRW-Förderhöchstsätze um fünf Prozentpunkte. Demnach können Großunternehmen künftig nur noch mit zehn, mittlere Unternehmen mit 20 und kleine Unternehmen mit 30 Prozent der Investitionssumme unterstützt werden. „Eine Unterscheidung in Basisförderung und Zuschläge erschien angesichts der ohnehin gesunkenen Anreizwirkung nicht mehr sinnvoll“, sagte der Minister.

Auch die bisherige Staffelung der zulässigen Leiharbeiterquote – bis zehn Prozent: volle Förderung, bis 30 Prozent: Basisförderung möglich – wird aufgegeben und konsequent vereinfacht. Künftig erhalten nur noch Betriebe mit einer maximalen Leiharbeitsquote von 20 Prozent eine Förderung.

Stärker berücksichtigt wird künftig der Umweltschutz: So sind neben KMU in diesem Punkt nun auch Großunternehmen förderfähig, die in Technologien oder Maßnahmen für einen verbesserten Umweltschutz investieren.

„Die Neuausrichtung der GRW-Förderung verschafft der Thüringer Wirtschaft zusätzlichen Rückenwind, um in der momentan guten Konjunkturlage notwendige Investitionen anzuschieben und sich insgesamt wettbewerbsfähiger aufzustellen“, sagte Minister Tiefensee. Zudem reagiere das Land gezielt auf den demografischen Wandel, insbesondere den Rückgang der Erwerbsbevölkerung, und die Herausforderung, die noch bestehende Produktivitätslücke zur Wirtschaft in den westlichen Ländern zu schließen.

Quelle: TMWWDG

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