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Floßmann: Kinder brauchen Fürsorge und eine gute Betreuung

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Hildburghausen. Zu Beginn des Jahres trat das Thüringer Kita-Gesetz in Kraft, mit dem das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei gestellt wurde. Nun soll ein weiteres folgen. Gabi Bertram von der Lokalredaktion Hildburghausen der Tageszeitung „Freies Wort“ interviewte zu diesem Thema die Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion Kristin Floßmann.

Frau Floßmann, das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene ThürKitaG sieht vor, dass das letzte Kindergartenjahr gebührenfrei ist. Ein weiteres beitragsfreies Gebührenjahr wurde durch rot-rot-grün in Aussicht gestellt. Die CDU-Fraktion dagegen fordert eine Vollverpflegung in Thüringer Kindergärten. Wie stehen Sie dazu?
Wenn man ein solidarisches Prinzip möchte, dann heißt das für mich, dass alle Kinder gleich partizipieren, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das erreicht man jedoch nicht über gebührenfreie Beitragsjahre. Denn damit tritt genau das Gegenteil ein. Mit gebührenfreien Beitragsjahren entlastet man vor allem Besserverdiener, wohin gegen für Menschen, die auf Hilfe durch den Staat angewiesen sind, auch bisher schon der Kindergartenplatz vom Amt übernommen wird. Der Vorteil einer Beitragsfreiheit wirkt also ungleich stärker für Besserverdienende, was für mich gerade das Solidarprinzip ad absurdum führt. Von einer Vollverpflegung in den Einrichtungen profitieren alle Kinder gleichermaßen, ebenso wie von einer Verbesserung der Betreuungsschlüssel und einer generellen Steigerung der Qualität. Dafür sind Eltern auch gerne bereit einen Beitrag zu zahlen.

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Nun ist aber bereits ein Jahr beitragsfrei. War dies eine Fehlentscheidung?
Will man, dass alle Familien gleich profitieren dann Ja. Gibt man sich mit einem ungleich verteilten geringeren Effekt zufrieden dann Nein. Wichtig ist, dass eine langfristige Finanzierung sichergestellt wird. Momentan freuen wir uns über sprudelnde Steuereinnahmen. Die aktuelle Landesregierung kann aus den Vollen schöpfen, stellt aber die finanzpolitischen Weichen falsch. Ich denke da an die unzureichende Finanzausstattung unserer kommunalen Familie. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune wiederum ist ein entscheidender Faktor für die Gestaltung der Elternbeiträge in der Kindertagesbetreuung. Viele Kommunen finden sich Dank der Gängelei durch rot-rot-grün in finanziell misslicher Lage und sind daher gezwungen ihre Elternbeiträge zu erhöhen. Wird Kommunen nun ein beitragsfreies Jahr per Gesetz vorgeschrieben, müssen die Kosten auch vollumfänglich vom Land getragen werden.

Wird das aktuelle Beitragsfeie Jahr voll finanziert?
Ja und Nein. Die Beiträge an sich sollen den Kommunen erstattet werden. Auch aufgrund der Einnahmeverluste im letzten Kindergartenjahr bleiben Kommunen dann auf den Kosten sitzen, wenn nach der Erhebung der Anzahl der Kinder im letzten Kindergartenjahr die tatsächliche Kinderzahl in den Einrichtungen steigt. Denn Veränderungen der Kinderzahl nach dem Stichtag werden in der Abrechnung nicht berücksichtigt. Ebenso wird verfahren, wenn sich die Elternbeiträge nach dem Stichtag ändern. Zudem enthält das Gesetz neue Preistreiber, die zu Gebührenerhöhungen bei Eltern führen werden. Die CDU-Fraktion hat mit der Einbringung des Gesetzentwurfes und im gesamten Gesetzgebungsprozess ebenso deutlich darauf hingewiesen wie die kommunalen Spitzenverbände und die Träger von Kindertageseinrichtungen. Zu den neuen Preistreibern zählt bspw. die Neuregelung der Verpflegungskosten. Künftig sollen alle Kosten der Vor-, Zu- und Nachbereitung des Essens und der Ausgabe des Essens in das Essensgeld einberechnet werden. Unterm Strich werden Eltern finanziell weiterhin belastet, nur auf Umwegen. Das Gesetz ist eine Mogelpackung.

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Ist demzufolge eine weitere Novellierung des ThürKitaG notwending und wenn ja, in welchen Punkten?
Ja, eine Novelle ist bezüglich der Kalkulation des Essensgeldes und mit Blick auf die neu geforderten Abschlüsse von Kindergartenleiterinnen /-leitern notwendig. Bei beiden Themen hat sich in den vergangenen Monaten deutlich gezeigt, dass es zu Verunsicherungen gekommen ist. Denn das neue ThürKitaG sieht auch vor, dass Kindergartenleiterinnen und -leiter mit mehr als 69 genehmigten Betreuungsplätzen im Kindergarten plötzlich einen akademischen Abschluss benötigen. Im Freistaat Thüringen gab es zum Stichtag 1. März 2017 605 Kindertageseinrichtungen mit mehr als 69 genehmigten Betreuungsplätzen. Davon haben 152 Personen, die mehr als die Hälfte der regelmäßigen, wöchentlichen Arbeitszeit Leitungsaufgaben wahrnehmen, einen akademischen Abschluss. In Gesprächen mit kommunalen Vertretern wurde mir berichtet, dass die Landesregierung schon wieder an einer Novelle arbeitet. Insbesondere solle ein Bestandsschutz für aktuell tätige Leiter-/innen nachgeholt werden. Diese Information nahm ich zum Anlass bei der Landesregierung nachzufragen. Als Antwort erhielt ich, dass derzeit keine Novelle des ThürKitaG geplant ist. Soll die kommunale Ebene im Jahr vor der Landtagswahl mit Fehlinformationen beruhigt werden? Die Leiterinnen und Leiter unserer Kindergärten leisten gute Arbeit. Daher kann ich nicht verstehen, warum 453 Personen im Freistaat durch das Gesetz nun in Frage gestellt werden. Von einer Landesregierung erwarte ich, dass sie die Probleme der Menschen wahrnimmt und für Lösungen sorgt, dass tut sie in diesem Fall nicht. Und auch die Probleme bei der Berechnung der Verpflegungskosten scheinen für die Landesregierung kein ernsthaftes Problem darzustellen. Zwar hat sich ein Runder Tisch gebildet, um die Thematik zu erörtern, doch die gesetzliche Grundlage wird nicht geändert. Sowohl Eltern als auch Kindergartenleiterinnen verdienen mehr Engagement. Schließlich geht es hier um unsere Kleinsten, die Fürsorge und eine gute Betreuung brauchen.

Foto: Kristin Floßmann

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