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Mehr Strom und Wärme aus Biomasse

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Siegesmund: „Biomasse als Energieträger muss wirtschaftlich bleiben“

Erfurt (lr). Energieministerin Anja Siegesmund traf am Dienstag, 29. Januar 2019,  Thüringer Betreiber von Biogasanlagen zum fachlichen Austausch. Ziel des Gesprächs war, gemeinsame Ideen für den Erhalt der Anlagen zu diskutieren. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen droht bis zum Jahr 2030 ein Rückgang der Biogas-Strommenge um 80 Prozent. Thüringen plant deshalb eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

„Der Kohleausstieg ist beschlossen, das schafft endlich Platz für sauberen und klimafreundlichen Strom in unseren Netzen. Mehr denn je brauchen wir die Biomasseanlagen in Thüringen. Sie sind gut für die Landwirtschaft und gut für das Klima. Wir wollen den Betreibern eine verlässliche Zukunftsperspektive bieten“, sagte Energieministerin Anja Siegesmund vor dem heutigen Treffen.

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Biomasse ist besonders in Thüringen eine tragende Säule der Energiewende. 30,7 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien kamen 2017 aus Biomasse. In Thüringen stehen 274 Biogasanlagen mit einer elektrischen Leistung von 138 Megawatt. Die Vorteile der Technologie liegen auf der Hand, sie bietet eine sichere und gleichzeitig flexible Versorgung mit Strom aus Erneuerbaren – günstig, regional und klimafreundlich.

Auch wirtschaftlich leistet die Branche einen wichtigen Beitrag. In Thüringen arbeiten rund 1.300 Menschen im Bereich Biogasanlagen, insgesamt 10.000 Jobs sind damit verknüpft. Diese Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung in Thüringen gilt es, zu erhalten.

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Noch in diesem Jahr will Siegesmund mit weiteren Ländern an ihrer Seite eine Bundesratsinitiative zur Änderung des EEG vorlegen, um das Wegbrechen der Biogas-Verstromung in Thüringen zu verhindern.

Hintergrund

Die Novellierung des EEG steht für Ende 2019 / Beginn 2020 an. Biomasse  ist als grundlastfähige  Energie  in einer Zukunft ohne Atom- und Kohlekraftwerke unentbehrlich.  Mit steigenden CO2-Zertifikatepreisen  wird sie künftig auch wettbewerbsfähig sein.

Bioenergie gilt als Zukunftstreibstoff vor allem für den Verkehrssektor, bspw. Biokerosin und Biotreibstoffe für den Luft- und Schiffsverkehr sowie zur Bereitstellung  von Wärme für den schwer  dämmbaren  Altbau-Gebäudebestand.

Die geltende Fassung des Erneuerbare  Energien-Gesetzes (EEG 2017) ist nicht geeignet, die zukünftig nötige Anzahl an Biogasanlagen zu sichern.

Text: TMUEN; Foto: Steffen Prößdorf (Lizenz: CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

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