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SWSZ GmbH stellt für BEV-Kunden Strom- und Gasversorgung sicher

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Nächste Pleite eines Energieversorgers: BEV ist insolvent

Suhl. Medienberichten zufolge wurde am 29. Januar 2019 durch das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) eröffnet. Für die in ihrem Grundversorgungsgebiet betroffenen Kunden stellt nun die Stadtwerke Suhl / Zella-Mehlis GmbH (SWSZ) die Strom- und Erdgasversorgung sicher. Dies ist nun schon der zweite Ausfall eines Anbieters innerhalb von vier Wochen!

„Von der Insolvenz des Energieversorgers BEV sind in unserem Netzgebiet über 100 Strom- und zirka 70 Erdgaskunden betroffen. Ihre Versorgung mit Strom und Erdgas ist ohne Einschränkung abgesichert“, erklärt SWSZ-Geschäftsführer Dr. Reinhard Koch.

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Im Fall der Insolvenz seines Anbieters braucht niemand zu befürchten, dass er ohne Strom oder Gas auskommen muss. Im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung garantiert die SWSZ als regionales Unternehmen durchgängig die Lieferung von Strom und Erdgas für die betroffenen Kunden vor Ort. „Dazu sind wir als örtlicher Grundversorger gesetzlich verpflichtet und dieser Verpflichtung sind wir auch in diesem Fall mit allen notwendigen Maßnahmen unverzüglich nachgekommen“, sagt Dr. Reinhard Koch.

Dazu erhalten die betroffenen Kunden von den Stadtwerken Suhl / Zella-Mehlis in den kommenden Tagen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zugesandt.

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Da es sich aber nunmehr bereits um den zweiten Ausfall eines Lieferanten innerhalb von vier Wochen handelt, stellt dies die SWSZ GmbH vor erhebliche Probleme, da die nunmehr zusätzlich benötigten Energiemengen erst auf dem Markt beschafft werden müssen.

Nach der Insolvenz der DEG Deutsche Energie GmbH im Dezember 2018 setzt sich mit der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH innerhalb von vier Wochen die Pleitewelle von Energiediscountern fort. Medienberichten zufolge hatte der Energieversorger BEV offensichtlich die Kunden zunächst mit sehr niedrigen Preisen in Verträge gelockt und Bonuszahlungen in Aussicht gestellt. Nachdem das Unternehmen seine Preise dann teils drastisch erhöht hatte, Preisgarantien und Vertragslaufzeiten missachtete und auch keine Boni und Guthaben auszahlte, häuften sich laut den Medienberichten die Beschwerden von betroffenen Kunden bei Verbraucherzentralen.

„In letzter Zeit hat sich leider immer öfter herausgestellt, dass auf dem Energiemarkt eine Vielzahl unseriöser Anbieter unterwegs sind, die Kunden mit scheinbar attraktiven Preisen in Verträge führen, welche in den Vertragsklauseln für die Kunden nicht sofort erkennbare Anpassungsregelungen enthalten“, macht Dr. Reinhard Koch aufmerksam. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Insolvenzen der Energieanbieter TelDaFax, Flexstrom, Care Energy und jüngst erst der DEG Deutsche Energie GmbH. Auch im Falle dieser insolventen Energieanbieter sicherte die SWSZ als kommunales Unternehmen die Versorgung der hiesigen Kunden im Grundversorgungsgebiet mit Energie ab.

Bei der Auswahl ihres Lieferanten sollten die Strom- und Gaskunden daher sehr sorgfältig auf die vertraglichen Regelungen achten und auch darauf, dass ein guter Service vor Ort sichergestellt ist und der Anbieter auch eine gewisse Leistungsfähigkeit besitzt. Für Rückfragen und eine Beratung in dieser aktuellen Angelegenheit steht der Kundenservice der SWSZ gerne zur Verfügung.

Text: SWSZ, Steffi Seidel

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