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Altlasten: Sanierungsstart für verunreinigte Flächen der Kettenfabrik Barchfeld

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Siegesmund: Neue Förderrichtlinie zur Altlastensanierung ab 2020

Barchfeld (lr). Nach 20 Jahren kommt Bewegung in die Sanierung der ehemaligen Kettenfabrik Barchfeld (Wartburgkreis). Umweltministerin Anja Siegesmund gab am 29. April 2019 vor Ort den Startschuss für umfassende Sanierungsmaßnahmen. Im Rahmen einer Altlastenfreistellung übernimmt das Land Thüringen Sanierungskosten von bis zu 4,2 Mio. Euro.

„Sauberes Wasser und giftfreie Böden sind die Grundlage für eine gesunde Umwelt. In Barchfeld können wir jetzt ein weiteres Kapitel von Umweltsünden der Vergangenheit  beenden. Das Thema wird uns jedoch weiter beschäftigen, deswegen werden wir eine neue Förderrichtlinie zum Beseitigen von Altlasten auflegen“, kündigte Umweltministerin Siegesmund heute an.

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Mit der Freistellung ist der Weg frei für die Entwicklung des Areals. Der Investor, die Projekt Barchfeld GmbH, plant den Bau eines Supermarktes.

Boden und Grundwasser auf dem Gelände der früheren Kettenfabrik sind nach wie vor mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen (LHKW) und Schwermetallen verunreinigt. Erschwerend kommt hinzu, dass  der Standort im Einzugsbereich des Wasserwerks Barchfeld liegt und von Wasserspiegelschwankungen der Werra beeinflusst wird.

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Bisher flossen bereits 4,5 Mio. Euro in die Sanierung, getragen vom Land Thüringen. Damit wurde der Boden in den nicht bebauten Bereichen des Grundstückes saniert. Zudem wurde in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren Grundwasser gefördert und gereinigt. So konnte verhindert werden, dass sich die Schadstoffe in Richtung des Wasserwerkes ausbreiten.

Nun müssen die Bereiche unterhalb inzwischen abgerissener Gebäude saniert werden. Dazu wird der kontaminierte Boden komplett ausgetauscht. Die anschließende  Grundwasserreinigung wird aufgrund der vollständigen Bodensanierung nur noch für einen begrenzten Zeitraum erforderlich sein.

Die Gesamtfläche von ca. 3,2 ha besteht aus 4 Teilflächen mit unterschiedlichen Eigentümern, davon sind 3 Teilflächen (ca. 2,1 ha) sanierungsbedürftig. Die jetzt beginnende Sanierung erfolgt auf einer Fläche von ca. 1,6 ha. Weitere Sanierungsmaßnahmen für die übrigen Flächen werden gerade vorbereitet.

Neue Förderrichtlinie für Altlasten-Sanierung

Für weitere Altlastensanierungen in Thüringen sieht  das Thüringer Umweltministerium ab 2020 eine neue Förderrichtlinie vor. Damit sollen ab 2020 Maßnahmen auf altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten sowie sonstige stofflich schädliche Bodenveränderungen anteilig finanziert werden. Im kommenden Jahr sind dafür erstmals Haushaltsmittel in Höhe von 6,9 Mio. EUR vorgesehen. Darüber hinaus können Verpflichtungsermächtigungen für nachfolgende Jahre ausgebracht werden.

Hintergrund

Das Instrument der Altlastenfreistellung nach Umweltrahmengesetz ist inzwischen weitgehend erschöpft. Das Umweltrahmengesetz wurde im Jahr 1990 noch von der DDR-Volkskammer erlassen und durch den Einigungsvertrag in Bundesrecht übernommen.

Sie war gedacht als Anschubfinanzierung zur Förderung von privaten Investitionen auf ostdeutschen Altlastenstandorten und hat sich gut bewährt. Es gab allerdings eine gesetzliche Ausschlussfrist für Anträge, die am 31. März 1992 ausgelaufen ist. Aktuelle Rechtsprechung erschwert die Anwendung des Umweltrahmengesetzes.

Im Fall Barchfeld war es extrem schwer, einen Investor zu finden und unter Beachtung aktuellerer  Beschlussfassungen des Bundesverwaltungsgerichtes eine Freistellung nach Umweltrahmengesetz zu begründen. Eine Altlastenfreistellung wird nur noch in sehr wenigen Einzelfällen möglich sein.

Text: TMUEN

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