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Hauptmann: Bund fördert Kliniken in Südthüringen

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Neuhaus/Hildburghausen. Die „MEDINOS“ Kliniken des Landkreises Sonneberg (Standort Neuhaus) und das „REGIOMED“ Klinikum Hildburghausen profitieren ab dem kommenden Jahr von einer Bundesförderung über 400.000 Euro jährlich pro Klinik. Das Bundesministerium für Gesundheit hat unter der Leitung von Bundesminister Jens Spahn (CDU) mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz die Stärkung der Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen in den Blick genommen. Ab dem Jahr 2020 werden diese Krankenhäuser mit pauschal zusätzlichen 400.000 Euro jährlich ganz konkret vor Ort gefördert.

Der Südthüringer Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann (CDU) lobt die Initiative seines Fraktionskollegen Jens Spahn und begrüßt die finanzielle Unterstützung für die Kliniken in Südthüringen: „Eine flächendeckende medizinische Versorgung ist ein ständiges und eines der wichtigsten Themen für viele Bürgerinnen und Bürger – gerade im ländlichen Raum und in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Darum ist es richtig, dass die Bundesregierung auch abseits der Ballungszentren in medizinische Einrichtungen investiert, um eine möglichst wohnortnahe Versorgung zu garantieren“, so Hauptmann.

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Hintergrund:

Bundesweit erhalten etwa 120 Krankenhäuser die Finanzhilfen des Bundes. Hierfür stellen die Krankenkassen 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf die Liste der Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert.

Die Kliniken müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.

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Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht.

Text/Foto: WKB Mark Hauptmann

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