Neue Henneberger Zeitung online

SINGLE!!!

Richter+Frenzel
Ziege

CONTENT-SINGLE!!!

Auszahlung der Schaf-Ziegen-Prämie für 2019 beginnt

Veröffentlicht von

Freistaat Thüringen unterstützt Tierhalter mit rund 1,1 Millionen Euro – Siegesmund: „Thüringen geht beispielhaft voran, der Bund muss jetzt folgen“

Erfurt (lr). In diesen Tagen beginnt die Auszahlung der sogenannten Schaf-Ziegen-Prämie in Thüringen. Insgesamt gehen 321 Zuwendungsbescheide an schaf- und ziegenhaltende Landwirte sowie Hobbytierhalter, deren Tiere Biotopgrünland in Thüringen beweiden. Damit honoriert das Thüringer Umweltministerium die Ökodienstleistungen von über 44.000 Tieren.

„Thüringen geht bei der Unterstützung der Schäferinnen und Schäfer beispielhaft voran und zahlt jetzt die in dieser Form bundesweit bislang einmalige Unterstützung für Schaf- und Ziegenhalter aus. Die Beweidung mit Schafen und Ziegen ist unerlässlich für unsere Landschaftspflege und den Erhalt von Biotopen und Artenvielfalt. Am vergangenen Freitag konnten wir im Bundesrat ein klares Bekenntnis für die Einführung einer bundesweiten Weidetierprämie von 30 Euro je Mutterschaf oder –ziege erringen. Jetzt muss der Bund endlich mit einer einheitlichen Förderung im gesamten Bundesgebiet folgen“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund.

Richter+Frenzel

Thüringen hatte im Bundesrat am vergangenen Freitag mit seiner Initiative für eine bundesweite Weidetierprämie Erfolg. Die Länderkammer stimmte für die Einführung einer Prämie von 30 Euro je Mutterschaf oder -ziege.

Die ökonomische Situation der Schäfer hat sich nicht nur in Thüringen durch die Abschaffung der früher bundesweit gezahlten Mutterschafprämie verschlechtert. Immer mehr Betriebe gaben die Schaf- und Ziegenhaltung auf oder reduzierten ihre Tierbestände. Die Schaf-Ziegen-Prämie soll dazu beitragen, diesem Trend in Thüringen entgegenzuwirken und damit die Pflege wertvoller Offenland-Lebensräume durch Beweidung zu sichern. Die Tierprämie trägt insbesondere dazu bei, die weideabhängigen Biotope, für deren guten Erhaltungszustand Thüringen eine europarechtliche Verpflichtung hat, zu erhalten.

Richter+Frenzel

Die Thüringer Förderrichtlinie ermöglicht eine Auszahlung von 25 € pro Tier. Die maximale Fördersumme für die einzelnen Schäferinnen und Schäfer ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben auf 20.000 Euro innerhalb von 3 Jahren begrenzt (De-minimis-Beihilfe). Bei einer bundesweiten Weidetierprämie würde diese Begrenzung der Fördersumme entfallen und es könnten etwa doppelt so viele Schafe und Ziegen in Thüringen für ihre Landschaftspflegeleistung entlohnt werden. Auch für die Antragsjahre 2020 und 2021 sind Finanzmittel für die Thüringer Schaf- und Ziegenprämie im Landeshaushalt eingestellt. (Die Anträge für das Jahr 2020 können ab März gestellt werden.)

Hintergrund

Schafe und Ziegen sind für den Erhalt vielfältiger Biotope unersetzlich. Hierunter fallen u.a. wertvolle Magerrasen mit Orchideenvorkommen oder Streuobstwiesen. Ohne Nutzung sind diese Biotope durch Verbuschung bedroht. Der Wert der Magerrasen ergibt sich aus ihrer reichen floristischen und faunistischen Ausstattung und ihrer Strukturvielfalt. Durch Beweidung können diese häufig maschinell nicht bearbeitbaren Lebensräume erhalten bleiben. Auch Hobbytierhalter werden beispielsweise für die Erhaltung von Biotopen mit geringer Größe und schwieriger Erreichbarkeit gerade durch diese Prämie unterstützt.

Förderberechtigt sind Tierhalter mit mindestens 20 Tieren, die mindestens 9 Monate alt sind und von April bis September auf Grünland des Antragstellers weiden.  Mindestens 10 % des bewirtschafteten Grünlands muss Biotopgrünland sein. Die Natura 2000-Stationen und Naturschutzbehörden unterstützten die Hobbytierhalter bei der Antragstellung, insbesondere beim Nachweis von Biotopgrünland.

Erfüllt ein Schaf- oder Ziegenhalter, der bislang keinen Antrag gestellt hat, diese Voraussetzungen, so sind auch im Jahr 2020 noch Antragstellungen für die Jahre 2020 und 2021 möglich. Antragsunterlagen werden ab Ende dieses Jahres online zur Verfügung stehen. Neu- und Änderungsanträge müssen bis zum 31.03.2020 eingereicht werden. Änderungsanträge können bei Aufstockungen des Tierbestandes zur Anhebung der Förderung genutzt werden.

Weitere Informationen zur Schaf-Ziegen-Prämie unter: https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/foerderung/ 

Bei Fragen können sich Interessenten an das Referat Landschaftspflege und Naturschutzförderung im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (telefonisch unter 0361 573321-595 bzw. 0361 573321-810) wenden.

Text: TMUEN; Archivfoto: Thomas Dreger

SAMMLUNG!!!

Das könnte auch interessant sein:

SAMMLUNG-CONTENT!!!

BJÖRN CASAPIETRA

Die schönsten Himmelslieder – Ein Frühlingskonzert Sonntag, 23.04., 18.00 UHRHELDBURG (THÜR.), Stadtkirche Nach langen Monaten ohne sein Publikum und immer noch beflügelt von der begeistert aufgenommenen „Hallelujah”-Tour bringt Björn Casapietra