Seniorenwegweiser

66 Hinweise zur Schwerbehinderung: • Beantragung Schwerbehindertenausweis • Merkzeichen • Erwerb der Wertmarke • Nutzung von Bus und Bahn 7. Soziales Entschädigungsrecht Soziale Entschädigung erhalten z. B. Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte oder Kriegsbeschädigte, die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten auch Angehörige und Hinterbliebene Entschädigungszahlungen und andere Leistungen. Die Leistungen müssen beantragt werden. Das Soziale Entschädigungsrecht wird ab 1.1.2024 in einem eigenen Sozialgesetzbuch (SGB XIV) geregelt. Die Neuordnung soll eine schnellere, transparentere und zielgerichtetere Inanspruchnahme von Leistungen für Anspruchsberechtigte von sozialer Entschädigung ermöglichen. Zukünftig können auch Opfer psychischer Gewalt und durch einen Terroranschlag Geschädigte, Leistungen erhalten. Auch Menschen, die Augenzeugen einer Tat wurden, können künftig, unabhängig ob sie dem Opfer nahestanden, entschädigt werden. TIPP: Weitere Informationen gibt es unter: www.betanet.de/soziale-entschädigung oder vom Thüringer Landesverwaltungsamt Karl-Liebknecht-Str. 4, 98527 Suhl Tel.: 03681 73 31 47 Postfach 100143 98490 Suhl Rechtliche Vorsorge im Alter 1. Erbe und Testament Entsprechend der gesetzlichen Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Erben: • der Ehegatte oder Lebenspartner (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) des Erblassers • dessen Abkömmlinge (erster Ordnung) • dessen Eltern und deren Abkömmlinge (zweiter Ordnung) usw. Soll von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden, muss ein Testament erstellt werden. Bei komplizierten Verhältnissen besteht die Möglichkeit, einen qualifizierten Rechtsanwalt bei der Erstellung des Testaments aufzusuchen. Dieser kann ebenso wie der Notar das Testament bei Gericht hinterlegen und bei entsprechender Fachkenntnis steuerliche Hinweise geben. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein öffentliches Testament beim Notar zu errichten. Dieser berät nicht in Steuersachen. Zweifel, ob ein Testament vorliegt oder ob es echt ist, können damit i.d.R. nicht aufkommen. Die Tätigkeiten von Anwalt und Notar sind kostenpflichtig. Auch ein eigenhändiges Testament ist möglich: • komplett handgeschrieben • Ort, Datum, Unterschrift mit Vor- und Zuname Es kann beim Nachlassgericht hinterlegt oder zu Hause aufbewahrt werden. Ehegatten oder Lebenspartner (LPartG) können auch ein gemeinsames Testament erstellen, das für den Tod eines Ehegatten gilt. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament handschriftlich niederschreibt und beide mit Ort, Datum, Vor- und Zunamen unterschreiben. Ratsam ist, einen Notar zu konsultieren. Weitere Beratungs- und Hilfsangebote

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