Seniorenwegweiser

67 2. Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine andere Person dazu bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für den Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, zu denen der Vollmachtgeber selbst infolge des Verlusts der eigenen Handlungsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht soll die Anordnung der Betreuung vermeiden. Es können eine oder mehrere Personen des Vertrauens benannt werden. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich abgefasst sowie mit Datum und Unterschrift versehen sein. Eine notarielle Beglaubigung oder eine öffentliche Beglaubigung ist nicht in jedem Fall erforderlich, empfiehlt sich aber, bei bestimmten Arten von Rechtsgeschäften. TIPP: Eine ausführliche Beratung und Antworten auf offene Fragen findet man beim: • 1. Suhler Betreuungsverein e.V., Würzburger Str. 3, 98529 Suhl, Telefon: 03681 4588840 • Stadtverwaltung Suhl - Betreuungsbehörde, Friedrich-König-Str. 42, Telefon: 03681 742833 • Amtsgericht Suhl - Betreuungsgericht, Hölderlinstr. 1, Telefon: 03681 734472 • Notar und Rechtsanwalt - deren Tätigkeit ist kostenpflichtig Von Mensch zu Mensch Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie Bankhaus Max Flessa KG Friedensstraße 8 98527 Suhl Telefon: 03681 3935-0 suhl@flessabank.de www.flessabank.de  Wie treffe ich schon in gesunden Tagen Vorsorge für den Ernstfall?  Durch Vollmachten und Verfügungen?  Wie regele ich meinen Nachlass richtig? Das besprechen wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen und beraten Sie umfassend. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.

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