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Umweltstaatssekretär Möller: Paradigmenwechsel von Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft

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Kabinett beschließt den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung abfallrechtlicher Regelungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Erfurt (lr). Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung abfallrechtlicher Regelungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen. Mit dem beschlossenen Gesetz wird das Landes-Abfallgesetz unter dem  Titel „Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz“ neu gefasst.

„Unsere Rohstoffgewinnung greift oft massiv in die Natur ein. Deshalb gibt es eine klare Vorfahrt für das Vermeiden von Abfällen, das Wiederverwerten und Recyceln von Wertstoffen. Verbrennen und Entsorgen sollte immer die letzte Option sein“, sagte Thüringens Umweltstaatssekretär Olaf Möller heute in Erfurt. „Wir müssen den Paradigmenwechsel von der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft vollziehen.“

Ziel des Gesetzes ist es, Umweltaspekte in der Abfallwirtschaft stärker zu berücksichtigen, den Schutz der natürlichen Ressourcen, den sparsamen effizienten Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen sowie deren Wiederverwendung zu fördern. Die öffentliche Hand soll dabei eine Vorbildrolle übernehmen und Erzeugnisse bevorzugen, die fortschrittliche abfallwirtschaftliche Eigenschaften aufweisen. „Der Staat als der größte Auftraggeber steht im Besonderen in der Pflicht, sorgsam mit unseren Rohstoffen umzugehen. Er soll sich im Rahmen einer nachhaltigen Beschaffung für ressourcenschonende Produkte einsetzen“, betonte Möller.

Das Gesetz wird im Sinne der Kreislaufwirtschaft von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern fordern, ihre Gebührensatzungen an der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes auszurichten. So werden die Entsorgungsträger verpflichtet,   bei der kommunalen Gebührengestaltung keine ökonomischen Fehlanreize zu setzen. „Das Deponieren und Verbrennen von Abfällen soll nicht kostengünstigster sein als eine hochwertige Verwertung“, sagte der Staatssekretär.

Ebenso ist es Ziel des Gesetzes, dass die Kommunen auch die Sammlung kleiner Elektrogeräte bürgernah organisieren. Dies ist dort notwendig, wo nicht genügend Rücknahmemöglichkeiten des Handels zur Verfügung stehen. „Niemand soll mehr aus Bequemlichkeit mit seinen ausgedienten Geräten wertvolle Rohstoffe in den Restmüll werfen“, so Möller weiter.

Hintergrund

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird im nächsten Schritt dem Thüringer Landkreistag und weiteren Verbänden  zur Anhörung zur Verfügung gestellt. Anschließend erfolgt die zweite Kabinettbefassung, abschließend soll der Entwurf in den Thüringer Landtag eingebracht werden. Thüringen passt damit die geltenden Landesregelungen an Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes an.

Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

 

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