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Klage gegen Volksbegehren zurückgenommen

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Kabinett einigt sich hinsichtlich des Vorgehens

Erfurt (lr). Das Kabinett hat in seiner heutigen (13. Juni 2017) Sitzung beschlossen, die Klage der Landesregierung gegen das Volksbegehren gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform zurückzunehmen. Gleichzeitig wurde Innen- und Kommunalminister Dr. Holger Poppenhäger mit der Durchführung der Rücknahmeerklärung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof beauftragt.

„Die Klage der Landesregierung hat sich mit der Nichtigkeit des Vorschaltgesetzes in der Sache erledigt“, erklärt der Innenminister. Die Klage der Landesregierung richtete sich gegen den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit dem Ziel das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform aufzuheben. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 9. Juni 2017 das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform aus formellen Gründen für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

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Ursprünglich hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof für den morgigen Mittwoch (14. Juni 2017) eine mündliche Verhandlung in dieser Sache angesetzt. „Wenn der Verhandlungstermin nicht durch das Gericht aufgehoben wird, werde ich zusammen mit dem Prozessvertreter der Landesregierung natürlich daran teilnehmen“, so abschließend der Innenminister.

Quelle: TMIK

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