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Keine Planungssicherheit bei den Stromkosten

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IHK Südthüringen kritisiert vorgesehene Rückforderungen aus Netzentgelt-Befreiung für energieintensive Unternehmen

Suhl. Und täglich grüßt das Murmeltier – Schon wieder müssen sich Südthüringer Unternehmen durch rückwirkende Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit erheblichen und vor allem kostenintensiven Auswirkungen auseinandersetzen. Dieses Mal trifft es besonders energieintensive Unternehmen. Denn in den Jahren 2012 bis 2013 konnten sich Unternehmen mit einer gleichmäßigen Stromabnahme und einem Verbrauch über 10 GWh vollständig von den Netzentgelten befreien lassen. Die EU-Kommission hat kürzlich nach fünf Jahren Überprüfung entschieden, dass diese vollständige Befreiung nicht mit dem Beihilferecht vereinbar ist und die Bundesregierung die Rückzahlung von den Unternehmen verlangen muss.

„Die angekündigte Rückforderung für die Jahre 2012 und 2013 hat bei betroffenen Unternehmen in Südthüringen eine große Verunsicherung hervorgerufen“ so Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) dazu. „Rückwirkende finanzielle Forderungen in Millionenhöhe können die betroffenen Unternehmen schnell an bzw. über die wirtschaftliche Belastungsgrenze bringen! Und von einer Planungssicherheit für die Wirtschaft kann bei der energiebezogenen Gesetzgebung der Bundesrepublik gerade in Hinblick auf die aktuellen Entscheidungen durch die EU überhaupt nicht mehr gesprochen werden“, so Dr. Pieterwas weiter.

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Stabile Rahmenbedingungen, ein verlässliches politisches Umfeld sowie wirtschaftsfreundlich gestaltete Gesetzgebungen sind für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung und damit das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft in einem volatilen internationalen Umfeld wesentliche Grundvoraussetzungen. Dafür muss der Gesetzgeber gerade im Energiebereich sorgen. Das spiegeln auch die Wirtschaftspolitischen Positionen 2018 der IHK Südthüringen wider. Denn optimale Standortbedingungen erfordern ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen und wettbewerbsfähige Energie- und Rohstoffkosten.

„Die Südthüringen Unternehmen und die deutsche Wirtschaft insgesamt müssen sich auf eine rechtssichere Gesetzgebung im Bereich der Energiekosten verlassen können. Und dies wird durch rückwirkende negative beihilferechtliche Entscheidungen der EU-Kommission in der letzten Zeit in Frage gestellt“, erklärt Dr. Pieterwas weiter. „Hier geht die klare Forderung an die Bundesregierung, durch eine EU-konforme, handwerklich einwandfreie deutsche Gesetzgebung verlässliche politische Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft zu schaffen.“

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Insbesondere sollte die Bundesregierung im aktuellen Fall alle rechtlichen und verhandlungsseitigen Möglichkeiten nutzen, um die rückwirkenden finanziellen Belastungen für die betroffenen Unternehmen noch abzuwenden oder abzumindern. Dies würde dazu beitragen, das Vertrauen in politische Entscheidungen zumindest ansatzweise wiederherzustellen. In Abhängigkeit dazu ist gleichzeitig die zuständige Bundesnetzagentur gefragt, um zumindest mit einer unternehmensorientierten Umsetzung der Entscheidung die Unternehmen nicht in wirtschaftliche Schieflage zu bringen.

Quelle: IHK Südthüringen

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