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Dritte Runde der Gebietsreform übertrifft Erwartungen – Freiwilligkeit ist Erfolgsfaktor

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Erfurt (lr). Nach dem Ablauf der Antragsfrist für die dritte Runde der Gemeindegebietsreform liegen dem Innenministerium nunmehr 17 Anträge auf freiwillige Strukturveränderungen vor. „Dass wir in der dritten Phase nochmals so viele Anträge von Gemeinden bekommen, hat meine Erwartungen deutlich übertroffen.“ so Maier. Insgesamt umfasst das dritte Neugliederungsgesetz aktuell 70 Gemeinden. 40 Gemeinden und 6 Verwaltungsgemeinschaften werden aufgelöst sowie 11 Gemeinden durch Eingliederung der Gebiete von 16 aufgelösten Gemeinden vergrößert. Eine Einheitsgemeinde, eine Verwaltungsgemeinschaft und 5 Landgemeinden werden neu gebildet.

Mit dem ersten Thüringer Gesetz zur Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden haben sich im vergangenen Sommer bereits 48 Gemeinden in neuen Strukturen organisiert. „Die erste Phase löste eine Neugliederungswelle aus, die viele Thüringer Gemeinden und letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger dazu bewogen hat, sich gemeinsam in zukunftsfähige Strukturen zu begeben“, erklärte der Innenminister.

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Im Rahmen des aktuell dem Landtag vorliegenden zweiten Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung haben sich 263 Gemeinden für einen strukturellen Neuanfang mit Wirkung zum 1. Januar 2019 entschieden. „Damit hat sich der Wunsch nach Veränderung gegenüber dem ersten Neugliederungsgesetz bereits verfünffacht“, betonte der Innenminister und fährt fort: „Auf meiner Sommertour und in vielen Gesprächen vor Ort habe ich gemerkt, dass es in noch mehr Gemeinden Bestrebungen zu Zusammenschlüssen gibt. Das war der ausschlaggebende Punkt für die dritte Neugliederungsphase.“

„Unsere Arbeit, unsere vielen Gespräche haben sich gelohnt. Wichtig ist, dass es nicht darum ging, Bürgermeister, Gemeinderäte und Einwohner zu irgendetwas zu überreden. Ein Neuanfang kann nur durch Verständnis der Situation und aus Eigenimpuls heraus gelingen“, so der Minister und weiter: „Ich bin inzwischen davon überzeugt, dass das Prinzip der Freiwilligkeit der entscheidende Erfolgsfaktor ist. Ich möchte diesen Weg auch in der nächsten Legislaturperiode konsequent weitergehen.“ Das Innenministerium führe bereits Gespräche mit weiteren Kommunen, die mittelfristig Fusionen anstreben, so der Minister weiter. „Die Drohkulisse der CDU, dass die jetzige Landesregierung nach der Wahl Zwangsfusionen plane, ist populistische Angstmacherei. Mit mir als Innenminister wird es auch in der nächsten Legislaturperiode keine Zwangsfusionen geben.“

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Die Strukturveränderungen 2018/2019 werden vom Land durch Neugliederungsprämien, Strukturbegleithilfen und besondere Entschuldungshilfen i. H. v. insgesamt 217 Mio. Euro flankiert. Die Einzelheiten der Förderung regelt das am 22. März 2018 vom Thüringer Landtag verabschiedete Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden.

Diese Mittel beinhalten zudem Kompensationsleistungen des Freistaates an einige Landkreise und Verwaltungsgemeinschaften Kompensationsleistungen, wenn durch die Neugliederungen ein Verlust an Gemeinden und damit auch ein Verlust an Einwohnern und Umlagekraft entsteht. Einige Gemeinden, die in der Gesamtbetrachtung aus Schlüsselzuweisungen zuzüglich Kompensationszahlungen abzüglich der Finanzausgleichsumlage durch die Neugliederung einen finanziellen Verlust gegenüber der Summe der Einzelgemeinden ohne Neugliederung verzeichnen, erhalten ebenso temporäre Kompensationszahlungen. Die Kompensationszahlungen sollen den Anpassungsprozess an die neuen Strukturen erleichtern. Eine detaillierte Regelung erfolgt im jeweiligen Neugliederungsgesetz.

Eine Übersicht der aktuell vorliegenden und zu prüfenden Anträge finden Sie anbei oder auf der Homepage des Ministeriums unter https://www.thueringen.de/mam/th3/tim/2018/neugliederung/neugliederungen_2._thurgngg_2019.pdf.

Text: TMIK, Carsten Ludwig; Karte: TMIK

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