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Netzbetreiber TransnetBW und TenneT halten an SüdLink fest

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Landesregierung bleibt beim Nein für Trasse durch Freistaat Thüringen

Erfurt. Medienberichten zufolge halten die Netzbetreiber TransnetBW und TenneT an der Stromtrasse SüdLink fest. Heute hatten die Unternehmen in Berlin ihren Vorschlag vorgestellt, der in den nächsten Wochen bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden soll.

Die Stromtrasse Suedlink ist mit über 700 Kilometer von Nord- nach Süddeutschland geplant. 78 Kilometer davon verlaufen der Planung nach durch den Freistaat Thüringen. Betroffen sind die Landkreise Wartburgkreis und Schmalkalden-Meiningen.

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Thüringer Ministerinnen lehnen SüdLink ab

Die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller äußerte sich heute wie folgt zu dem Vorstoß von TransnetBW und Tennet: „Die neuen Pläne von TenneT und TransnetBW geben noch keine Entwarnung für Thüringen. Während für die Region Nordwestthüringen eine Alternative gefunden wurde, bestätigen die Vorhabenträger den Verlauf ihres Vorzugstrassenkorridors durch Südwestthüringen. Deshalb bleiben wir bei unserem Nein zum SuedLink-Verlauf durch Thüringen. Es kann nicht sein, dass Thüringen über die Maßen belastet wird. Unsere Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die wir am 15. Januar 2019 eingereicht haben, bleibt bestehen. Wir wollen weiterhin, dass der Thüringer Vorschlag geprüft wird. Wir sind der Auffassung, dass die Planungen für die Stromtrasse mit einem Vorzugskorridor durch Südwestthüringen nicht den bundesgesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Gebot der Geradlinigkeit, das sich der Bund selbst zum Maßstab gemacht hat, wird nicht ausreichend angewandt. Uns geht es um ein transparentes und rechtssicheres Verfahren. Dazu zählt, dass auch ein Trassenkorridor entlang der westlichen Luftlinie im Hauptverfahren fundiert geprüft wird. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz sieht das sogenannte Gebot der Geradlinigkeit für die Erdkabelleitung vor. Damit ist eine Orientierung an der Luftlinie gemeint. Das Gebot der Geradlinigkeit ist keine Thüringer Maßgabe, sondern ein Beschluss des Bundestags. Dies muss stärker berücksichtigt werden.“

Umweltministerin Anja Siegesmund dazu: „Wichtig ist: Das ist keine Trassenfestlegung, sondern nur der Vorschlag von TenneT und TransnetBW an die Bundesnetzagentur. Es zeigt sich schon jetzt, dass allererste Überlegungen dieser Unternehmen nicht in Stein gemeißelt waren – auch nicht für den Norden Thüringens. Die Entscheidungsbehörde ist und bleibt die Bundesnetzagentur, die nun prüfen muss. Ich rechne nicht mit einem Ergebnis der Prüfung dieser Vorschläge vor 2020 – und mit einem Planfeststellungsbeschluss erst 2022. Mit Blick auf den Wartburgkreis und den Landkreis Schmalkalden-Meiningen gilt für mich weiterhin: Es gibt einfach klare Kriterien, die es einzuhalten gilt. Dazu gehören nicht nur Bodenbeschaffenheit, sondern auch Geradlinigkeit und Bündelung. Deshalb klagt Thüringen ja beim Bundesverwaltungsgericht. Der Landes-Vorschlag muss gleichwertig geprüft werden. Das bleibt unser Ziel.“

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Titelbild (Archiv): Einer der vorangegangenen Trassenpläne der Netzbetreiber TransnetBW und TenneT.
Grafik: TenneT

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