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Minister übergab zwei neue Diensthunde an Thüringer Polizei

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Erfurt (lr). Feodora und Frieda von Bertram Knoll heißen die beiden neuen, 16 Wochen alten und jeweils 20 Kilogramm schweren Bloodhound-Welpen, welche Innenminister Georg Maier am Dienstag den Diensthundeführern Polizeiobermeisterin Marie-Luise Geitner und dem Polizeihauptmeister Dominik Herold übergeben konnte. „Wir brauchen nicht nur personellen, sondern auch tierischen Nachwuchs. Es gibt eben Bereiche in der Polizei, wo der Mensch auf das Tier angewiesen ist“, erklärte Maier am gestrigen Donnerstag, 28. März 2019.

In diesem Zusammenhang kündigte der Minister auch gleich eine Verbesserung der aktuellen Dienstanweisung zur Bereitstellung finanzieller Mittel zur Versorgung von Diensthunden an. „Wir haben gegenüber den Vierbeinern nicht nur eine Verantwortung während ihrer Dienstzeit, sondern auch darüber hinaus. Es kann nicht sein, dass diese Hunde, die jahrelang zur Verbrechensbekämpfung beigetragen haben, erst nachdem sie Tierheimen angeboten wurden, den Diensthundeführern ohne Zahlung einer Aufwandsentschädigung angeboten werden“, betonte der Minister. Aktuell befindet sich die überarbeitete Dienstanweisung zur Mitzeichnung beim Thüringer Finanzministerium. „Ich bin guter Dinge, dass wir hier schnell eine befriedigende Lösung bekommen werden. Bis zum in Kraft treten der Anweisung und damit einer gesicherten Ruhestandsregelung für den Hund wird jedenfalls kein Hund ausgemustert“, so Maier.

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Am 4. Januar 2019 wurde die Landespolizeidirektion beauftragt, die Dienstanweisung entsprechend den Vorgaben des Ministeriums zu überarbeiten. Der Entwurf sieht vor, dass auf Antrag des Leiters der Diensthundestaffeln der Diensthund, soweit er das achte Lebensjahr überschritten hat, aus dem Status „einsatzfähig“ in den Status „nicht dienstfähig“ überführt wird. Der nicht dienstfähige Diensthund verbleibt im Bestand der Polizei, wenn er vom bisherigen Diensthundeführer in Pflege übernommen wird. Die weitere Pflege, Haltung und artgerechte Versorgung soll dem Diensthundeführer per „Tierübertragungs- und Pflegevertrag“ übertragen werden. Er soll dafür ein monatliches Futtergeld i. H. v. 50 EUR erhalten. Außerdem soll dem Diensthundeführer weiterhin ein Diensthundezwinger einschließlich einer Hütte zur Verfügung gestellt werden.

Text: TMIK, Carsten Ludwig; Foto: TMIK

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